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Experten-Antwort

Krankengeld/Ausgesteuert/Erwerbsminderungsrente

von Müller03.12.2025 | 20:35
232 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, Ich hätte da mal eine frage bezüglich der Rückwirkenden "Zahlung" bei der Erwerbsminderungsrente es geht in diesem Fall um meinen Vater.. Er hat mit seiner Krankheit angefangen im Oktober/November 2023 er war daraufhin Krankgeschrieben bis er Ausgesteuert er war einmal in der Reha während er krankgeschrieben war und einmal hat die Arbeitsagentur ihn gebeten nochmal in die Reha zu gehen (Reha vor Rente) dort wurde ermittelt das er Arbeitsunfähig(Weniger als 3 Stunden am Tag) ist. wir haben die Erwerbsminderungsrente beantragt aber er hat Rückwirkend keine Zahlungen etc. bekommen oder es wird nicht darüber geredet nun wäre meine Frage haben wir einen Anspruch darauf da er seit 2 Jahren Krank ist oder hat er keinen da wir den Antrag auf Erwerbsminderungsrente "zu spät" beantragt haben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2025 | 06:59

Hallo Müller,

 

der Antrag auf Rente muss spätestens am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt werden, damit die Rente mit dem Folgemonat der Erwerbsminderung beginnen kann. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Rente erst im Antragsmonat.

 

Schauen Sie mal in den Rentenbescheid, dann sehen Sie, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist und ob der Antrag zu spät gestellt wurde. Gegebenenfalls gilt auch der Antrag auf Reha bereits als Rentenantrag. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 03.12.2025 | 21:29
Wenn über die Rente entschieden wurde, steht im Bescheid auch drin, ab wann er erwerbsgemindert ist und wann die Rente beginnt. Das hängt u.a. Auch davon ab wann die Rente beantragt wurde. Mehr kann das Forum nicht sagen, mehr wäre rätseln was sein könnte. Und wenn es rückwirkend Rente gibt wird die Nachzahlung ohnehin mit Krankenkasse und Arbeitsamt verrechnet. Aber auch das steht im Bescheid. Lesen und verstehen hilft weiter.
Kein Forum der Hellseherei!am 03.12.2025 | 22:00
Hier kennt doch niemand den Bescheid. Wie soll man dann eine sachgerechte Antwort geben? Wenn Sie den Bescheid nicht verstehen, buchen Sie einen Beratungstermin.
Einfühlsame Menschenam 04.12.2025 | 15:24
Kein Forum der Hellseherei! schrieb

Hier kennt doch niemand den Bescheid. Wie soll man dann eine sachgerechte Antwort geben? Wenn Sie den Bescheid nicht verstehen, buchen Sie einen Beratungstermin.

sehr nett danke für die emphatische Antwort :) Ist ja ganz normal das man hier auch mal fragen stellt die nicht so durchdacht sind dafür ist es ja da man hätte auch einfach mal sagen können das man gewisse Infos noch bräuchte ich wollt jetzt nicht alle berichte etc. hier hochladen :)
Könnte so seinam 04.12.2025 | 15:54
Die Rentenversicherung legt nach Prüfung der Unterlagen den Zeitpunkt fest, an dem die Erwerbsminderung (= der Leistungsfall) eingetreten ist. Das kann der Beginn der AU sein, aber auch ein späteres Datum. Wenn ich Ihre Angaben richtig interpretiere, dann war Ihr Vater zweimal zur Reha. Demnach wurde er aus der ersten Reha nicht als dauerhaft erwerbsgemindert entlassen bzw. dies nicht von der Rentenversicherung festgestellt. Demnach wird der Leistungsfall frühestens zum Zeitpunkt der zweiten Reha sein, ABER: reine Spekulation. Wenn die EMR befristet ist, wird diese erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Schauen Sie mal in den Bescheid, ob das zutreffen könnte. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein…
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