Hallo Müller,
der Antrag auf Rente muss spätestens am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt werden, damit die Rente mit dem Folgemonat der Erwerbsminderung beginnen kann. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Rente erst im Antragsmonat.
Schauen Sie mal in den Rentenbescheid, dann sehen Sie, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist und ob der Antrag zu spät gestellt wurde. Gegebenenfalls gilt auch der Antrag auf Reha bereits als Rentenantrag.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hier kennt doch niemand den Bescheid. Wie soll man dann eine sachgerechte Antwort geben? Wenn Sie den Bescheid nicht verstehen, buchen Sie einen Beratungstermin.
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