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Krankengeldbezug = Anrechnungszeit?

von BK30.04.2008 | 11:55
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2 Antworten

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Ich möchte Sie fragen, ob ein Krankengeldbezug aktuell als Anrechnungszeit bewertet wird.

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1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Berücksichtigung und Bewertung von Arbeitsunfähigkeitszeiten im Versicherungskonto als Pflichtbeitragszeit oder Anrechnungszeit ist maßgeblich davon abhängig, in welchem Zeitraum Krankengeld bezogen wurde und, ob und von wem Beiträge geleistet worden sind.

Bezieht ein Empfänger Krankengeld liegt seit 01.01.1992 normalerweise eine Pflichtbeitragszeit vor. Dabei muss es sich um eine Sozialleistung eines in den §§19,21 bis 24 SGB I genannten Trägers

( z.B.: einer gesetzlichen Krankenkasse) handeln.

1 Antworten

no nameam 30.04.2008 | 12:06
Zeiten des Krankengeldbezugs sind im Normalfall Beitragszeiten nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI, wenn Sie im Jahr zuvor zuletzt versicherungspflichtig waren (z. B. wegen Beschäftigung). Sollte dies nicht zutreffen, oder haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird Ihnen für diese Zeit zusätzlich eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI anerkannt. Dies ist aktueller Rechtsstand. Für Zeiten vor 01.01.1998 sieht es anders aus.
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