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Zur Experten-Antwort springenHallo fragender,
Zeiten des Krankengeldbezugs werden regelmäßig als Beitragszeiten oder Anrechnungszeiten bei der Rente berücksichtigt und wirken sich rentensteigernd aus, siehe auch Beitrag von Wolfgang.
Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Im Rahmen einer Kontenklärung mit Rentenauskunft können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger klären lassen, ob in Ihrem Versicherungsverlauf Krankengeldbezugszeiten anzurechnen und zu bewerten sind.
"Nimm an, was nützlich ist. Lass weg, was unnütz ist. Und füge das hinzu, was dein Eigenes ist." B.L.Vielen Dank auch. Kann das jemand auch mal übersetzen, so dass ich es auch verstehe. ein einfaches ja oder nein würde mir sicher auch schon reichen.@siehe hier: Zitieren ist eine Sache, verständlich erklären eine andere!
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