Ich kann user kv hier nur zustimmen
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld wegen dersleben Krankheit für max. 78 Wochen. Nach diesen 78 Wochen werden Sie "ausgesteuert", d.h. Sie bekommen kein Krankengeld mehr. Die Krankenkasse wirft Sie aber nicht raus, sondern Sie sind dann lediglich nicht mehr aufgrund des Krankengeldbzuges dort pflichtversichert. Wenn Sie sich nach dem Ende des Krankengeldes arbeitslos melden sind Sie wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld krankenversichert. Selbst wenn Sie keinerlei Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II usw.) beziehen würden, wären Sie immer noch krankenversichert. Das Krankenversicherungsrecht wurde diesbezüglich letztes Jahr geändert (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5).
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