Hallo Maike,
bezüglich der Berechnung Ihres Krankengeldanspruchs und Kürzungen aufgrund weiteren Einkommen (hier Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
Der Rentenversicherungsträger kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben.