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Krankengeldkürzung nach Bewilligung Teilw. EMR

von hausherbert05.08.2011 | 23:24
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7 Antworten

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Hallo, ich habe rückwirkend zu 11.010 ( Antrag auf Reha ) eine teilw. EMR ( Berufsunfähigkeitsrente, Jahrg. 1949 ) bewilligt bekommen. Den Bescheid habe ich Mitte Juni bekommen. Seid 11.010 bin ich auch AU und beziehe Krankengeld. Die Rente wird mir ab 08.011 ausgezahlt, der Nachzahlungsbetrag wird mit der Krankenkasse verrechnet. Nun habe ich ein Schreiben von der KK bekommen, das ich ab Mitte Juni nur noch die Hälfte Krankengeld bekomme, da die Rente angerechnet wird. Die ich aber erst ab August erhalte. Von der Rentenversicherung wurden mir jetzt 200,00€ ausgezahlt. Wenn ich jetzt die Rente und das Krankengeld zusammenrechne, habe ich 250 € weniger. Ist das normal? Viele Grße und vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 SGB V zahlt die Krankenkasse nur das ungekürzte Krankengeld, wenn diese vom Rentenversicherungsträger Kenntnis darüber erhält, dass Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu gewähren ist.

Über die Höhe des gekürzten Krankengeldes entscheidet ausschließlich die Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an die Krankenkasse.

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6 Antworten

-_-am 06.08.2011 | 08:28
Das verminderte Krankengeld steht Ihnen ab Zustellung des Bescheides der Deutschen Rentenversicherung zu, da der Krankenkasse ab diesem Zeitpunkt Ihre teilweise Erwerbsminderung bekannt wurde. Bei voller Erwerbsminderung wäre zu dem Zeitpunkt der Krankengeldanspruch vollständig entfallen. Der Beginn der laufenden Rentenzahlung spielt keine Rolle. Für den Zeitraum bis zum Beginn der laufenden Zahlung haben Sie ja ebenfalls einen Rentenanspruch, der Ihnen auch unvermindert ausgezahlt wird, sobald die Erstattungsansprüche vorrangig verpflichteter Leistungsträger im Nachzahlungszeitraum geklärt und abgerechnet worden sind.
hausherbertam 06.08.2011 | 10:34
Hallo, es bedeutet für mich aber das ich monatlich 250 € weniger habe und das verstehe ich nicht.
KSCam 06.08.2011 | 11:24
Dann sollten Sie diese Frage am Montag mit Ihrer Krankenkasse diskutieren - das Rentenforum ist für Rentenfragen da und zur Rentenversicherung sehe ich keine Frage von Ihnen, oder?
-_-am 06.08.2011 | 16:17
Welche Frage verbinden Sie mit Ihrer Feststellung? In den meisten Fällen ist das Krankengeld höher als die Rente. Warum sollte das bei Ihnen anders sein?
hausherbertam 06.08.2011 | 16:24
Ich bekomme von dem Krankengeld, welches ich seid November 2010 beziehe, nur noch 50% und die 50% EMR. Beides zusammen ergeben einen Betrag der 250 € unter dem vorher gezahlten Krankengeld entspricht.
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