Hallo Erwin,
wie bereits „grundsätzlich“ antwortete, ist es davon abhängig, wer Kostenträger der Reha-Leistung ist. Sollte die Deutsche Rentenversicherung Träger der Leistung sein, wird statt dem Krankengeld der Krankenkasse für die Dauer der Reha in der Regel Übergangsgeld gezahlt, sollte Ihrerseits ein Anspruch bestehen.
Der Anspruch auf Übergangsgeld wird von Ihrem Rentenversicherungsträger auf Antrag geprüft. Nähere Informationen hierzu enthält im Falle der Bewilligung der Bescheid Ihres Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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