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Experten-Antwort

Krankenkasse drängt zum Rentenantrag

von Josi15.09.2016 | 00:36
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, folgender Sachverhalt: ich beziehe Krankengeld seit dem 15.02.2016.Von Mai bis Juni war ich in der Reha,wurde damals als arbeitsunfähig mit 3- unter 6 Stunden entlassen.Im Rehabericht steht außerdem,dass ein Arbeitsversuch aufgrund meiner hohen Motivation nicht auszuschließen sei.Nun drängt mich die Krankenkasse dazu einen Rentenantrag zu stellen,ansonsten bekäme ich kein Krankengeld mehr.Ich möchte die Teilerwerbsminderungsrente nicht beantragen und lieber 5,9 Stunden täglich arbeiten gehen.Finanziell gesehen würde das nicht viel ausmachen. Außerdem möchte ich kein Krankengeld mehr!!! Die Krankenkasse schreibt mir, ich hätte auf ihre Bitte hin den Rehaantrag gestellt: was nicht stimmt da ich damals freiwillig über das Krankenhaus den Antrag gestellt hätte. Ich bin verzweifelt,ich würde gerne wieder arbeiten gehen (Bürotätigkeit dann mit 5,9 statt 8 Stunden) aber mir wurde gesagt,dass es ohne Wiedereingliederung nicht ginge und die Krankenkasse hat schon telefonisch angedeutet,dass sie einen Wiedereingliederungsplan nicht zustimmen würde. Mein Arbeitsgeber ist auch mit der Teilzeit einverstanden. Was sind die rechtlichen Folgen für mich wenn ich 5,9 Std.täglich arbeiten gehe und den Rentenantrag nicht stelle??? Vielen Dank, Josi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josi,

in der Tat können die Krankenkassen nach § 51 Absatz 1 SGB V die Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben.

Dies gilt auch für den Fall, wenn der Versicherte schon von sich aus einen Antrag gestellt hat und die Aufforderung von der Krankenkasse nachgeschoben wird (Besprechungsergebnis der Spit-zenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 23.01.2001 in Siegburg). Das LSG NRW hat diese Auffassung mit Urteil vom 09.01.2004 - L 4 RA 57/02 - nochmals bestätigt, wonach auch eine nachgeschobene Aufforderung der Krankenkasse zulässig ist. Das LSG verweist insoweit auch auf das bekannte Urteil des BSG vom 09.08.1995 - B 13 RJ 43/94 -.

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23 Antworten

Josiam 15.09.2016 | 01:31
Vielen Dank für Ihre Antwort!Im Rehabericht steht: "Arbeitsunfähig mit 3 bis unter 6 Stunden" und nicht arbeitsfähig. Arbeitsfähig wäre glaube ich mal: 6 Stunden und mehr.
Nachtmenscham 15.09.2016 | 01:15
Wenn Sie wieder arbeiten gehen, auch wenn es nur Teilzeit ist, erhalten Sie kein Krankengeld mehr und der Krankenkasse ist es dann egal, ob Sie in Rente gehen oder nicht. Die KK fordert Sie zur Beantragung der EWR nur auf, weil Sie unter 6 Std arbeitsfähig entlassen wurden und Ihnen im Prinzip kein Krankengeld mehr zahlen will. Die KK macht von ihrem Bestimmungsrecht Gebrauch. Falls Sie die Rente doch wollen, haben Sie für die Beantragung bis zu zehn Wochen Zeit. Also dann bis kurz vor Ende der Frist warten und dann die Rente beantragen. Bis zum Ablauf der Frist muss die KK auf jeden Fall Krankengeld zahlen. Aber wie gesagt, wenn Sie wieder arbeiten gehen wollen, dann machen Sie das und Sie sind aus der Nummer mit der Krankenkasse raus.
Schorscham 15.09.2016 | 02:53
Zitat von Josi anzeigenausblenden
Wer behauptet, er könne 5,9 Stunden täglich arbeiten aber keine 6 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich und provoziert regelrecht eine Nachprüfung seiner Rentenberechtigung. Der User @W*lfgang behauptet zwar unermüdlich, dass auch längere Arbeitszeiten erlaubt sind, sofern man auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet. Dass so etwas aber nur in begründeten Ausnahmefällen vorkommt, verschweigt er regelmäßig. Da glauben Sie falsch, da Sie die Begriffe "ARBEITSfähigkeit" und "rentenrelevante ERWERBSfähigkeit" verwechseln. MfG
Herz1952am 15.09.2016 | 07:44
Hallo Josi, es passt vielleicht nicht direkt zu Ihrer Frage, aber ich habe Insiderinfos und weiß, was "Wettbewerb" im Gesundheitswesen "anrichten" kann. Es kann volkswirtschaftlich gesehen im Gesundheitswesen keinen Wettbewerb geben, dafür fehlen die Voraussetzungen. Sie können ja mal den § 51 SGB V googeln unter "Juri.de" finden Sie diesen und im Anschluss auch die Urteile. Die Krankenkassen werden mittlerweile wie ein Wirtschaftsunternehmen geführt, bei dem der Kranke auf der Strecke bleibt. Wenn Sie - was Ihnen nicht wünsche - eine oder mehrere Krankheiten haben, für die ein neues Medikament auf den Markt kommt mit weniger gefährlichen Nebenwirkungen und die Krankenkassen, bzw. Ihr Arzt sagt: das zahlt die Krankenkasse nicht, dann gehen Ihnen beide Augen auf. Aber ich kann Sie beruhigen, es gibt auch noch den § 31 Abs. 1, Satz 4 SGB V, nach dem Ihnen Ihr Arzt auch dieses Medikament auf KK-Kosten verordnen darf. Die Herstellerfirmen werden mit dem Argument "kein Zusatznutzen" im Preis gedrückt und stellen sogar den Vertrieb für Deutschland ein. Dann müssen Sie allerdings Ihren Arzt davon überzeugen, denn dieser hat Angst vor seinem Budget und vor dem Drängen der Krankenkasse, dass er doch ein "wirtschaftlicheres" Medikament verordnen soll. Gerade solche Fälle von K. sind auch schon von Politikern angeprangert worden, aber geschehen ist nichts. Mit solchen Vorgehensweisen können Krankheiten verstärkt werden, statt verbessert. Auch deshalb weil "die Krankenkassen" keine medizinische Erfahrung haben. Da ist meistens nicht einmal der medizinische Dienst eingeschaltet und schon geht der Druck los. Auch die Ärzte "hassen" die Krankenkassen, weil Ihnen nicht einmal medizinisch geglaubt wird, obwohl diese die besseren Erfahrungen und Kenntnisse haben. Die Ärzte haben nur zusätzlichen Verwaltungskram und müssen sich rechtfertigen. Dies mit einem "Leistungssystem", das diesem Begriff spottet. Es kann nämlich sein, dass sie mehr arbeiten aber nur die Hälfte ihrer Leistungen werden vergütet. Aber Sie können auch zu den Vorständen der Krankenkassen gehen, die wissen alles vorher, welche Untersuchungen (MRT z.B.) nötig oder unnötig gewesen wären. Die "dummen" sind damit ja "überfordert". Im übrigen werden solche Sachen an höchster Stelle, nämlich im Spitzenverband der Krankenkasse entschieden. Sie können auch sicher sein, dass kein einziger Vorstand einer Krankenkasse bei "seiner" Krankenkasse versichert ist. Das wäre möglich, als "freiwillig Versicherter" in der Gesetzlichen Krankenkasse mit Höchstbeitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze. Die sind alle privat versichert und die gesetzlich versicherten müssen um Medikamente kämpfen, die Privatversicherte ohne Nachfrage erstattet bekommen. Nicht zu vergessen: Die Leistungen bei den einzelnen Krankenkassen sind zu 99 % gesetzlich vorgeschrieben, wo wird dann wohl noch gespart? Bei den Ausgaben für gesetzlich Versicherte natürlich, egal um welchen Preis. Hier in unserem Bezirk hat eine Krankenkasse (AOK Bayern) einem Übergewichtigen die Lebensrettende Magenband-OP verweigert (Kosten 3000 Euro). Dafür starb der Patient nach 14 Tagen Koma, das mindestens 10.000 Euro an Behandlungskosten gefordert hat. Aber fairer Weise muss ich dazu erwähnen, dass nicht alle Krankenkassen nicht so handeln, insbesondere nicht die früheren "Ersatzkassen".
Herz1952am 15.09.2016 | 08:52
Hallo GroKo und Interessierter Leser, Sie beide können mich gerne belächeln und für einen "Spinner" halten, das stört mich nicht (smile). Bei dem derzeitigen und schon vor 10 Jahren praktizierten Verfahren geht es darum, dass den Kranken zustehende Leistungen vorenthalten werden. Vergessen Sie nicht, dass auch die Ihre Beiträge gezahlt haben. Die Krankenkassen sind richtige Profis geworden in dieser Beziehung. Leider muss man manchmal so vorgehen und sich auch von Profis vertreten lassen. Den Rentenberater und Sozialberater (Krankenkassen) hat mir sogar ein Rechtsanwalt empfohlen. Sogar für meine Rentensache hat mir eine Sozialberaterin der Rehaklinik empfohlen, einen neutralen Berater zu nehmen, als ich ihr wahrheitsgemäß gesagt habe, dass ich mit größter Wahrscheinlichkeit nie mehr werde arbeiten können. Sie wollt mich dazu überreden, mich möglichst vor einem bestimmten Termin beim Arbeitsamt zu melden, dass ich noch 2 Jahre Arbeitslosengeld kassieren könne. Den Termin kannte ich auch. Aber die Gemeinschaft der Beitragszahler der AL-Versicherung sollte damit belastet werden. Ist das richtig? Am Anfang dieser Explosion von Krankenkassen gab es weit über 1000 Krankenkassen. Jede dieser Kassen kocht ihr eigenes Süppchen. Sie dachten das sei ein Geschäft. Aber nur solange Ihre gesunden Beitragszahler nicht krank geworden sind. Eine dieser Kassen wäre schon beim ersten Fall von Dialyse pleite gewesen. Es sind auch nicht unbedingt die Gehälter dieser Geldmanager, sondern auch dass jede Kasse ihr eigenes Equipment einrichtete (Hard- und teure Software). Aber die Manager wollen mit aller Gewalt ihre Positionen halten. Wenn ihre Kasse nicht gut dasteht, wird diese nämlich zu Recht von Amts wegen geschlossen. Aber solange die Beitragszahler gesund sind, werden sie die Betroffenen nicht verstehen. Ich bin in anderen Dingen auch ohne Anwalt klar gekommen, wo sogar ein Facharzt geglaubt hat, man müsste damit zum Sozialgericht gehen. Sie müssen sich auch einmal ausrechnen, was ein Verwaltungsangestellter die Stunde kostet. Nämlich, wie viele Stunden er tatsächlich leisten kann. Das Jahresgehalt einschließlich Urlaubslohn, Krankheit, Sonderzahlungen, Fortbildungsstunden, Sozialbeiträge des Arbeitgebers etc. evtl. noch sonstige Arbeitsplatzkosen müssen Sie dann durch die tatsächlichen Arbeitsstunden teilen. Dann werden Sie staunen. Ich habe das auch nicht geschrieben, um mit diesen 400 Euro anzugeben. Aber ohne diesen Berater hätte ich mein Recht nicht durchsetzen können. Da hat mir meine Erfahrung und mein Wissen einfach gefehlt, obwohl ich ahnte, dass das nicht mit rechten Dingen zuging. Aber gute selbständige Fachkräfte haben nun mal diesen hohen Stundensatz von 120,-- Euro. Ein Rechtsanwalt, der für Sozialrechtsfälle am wenigsten verdient kann sich nicht so weiterbilden bzw. einsetzen für seine Mandanten. Wer gegen das Vorgehen der Krankenkassen nichts unternimmt, hat schon von vorneherein verloren. Ich zahle übrigens auch noch gerne Beiträge zu meiner KV, hoffentlich sind es noch mehr, als ich im Monat für Medikamente benötige. Eine Krankenkasse meinte sogar, die Zusatzbeiträge sollten deswegen steigen, dass noch mehr Krankenkassen vom Markt verschwinden. Das sei von der Regierung so gewollt. Ich sage dazu, dass es gar nicht anders geht. Es sind noch mindestens 100 Kassen zu viel. Sparen kann man nämlich nur an den größten Ausgaben, und das sind die Ausgaben für Kranke. Die hohen Ausgabensteigerungen hängen natürlich auch in erster Linie mit dem Fortschritt im Gesundheitswesen zusammen. Hoffentlich sind Sie mal nicht gezwungen einen teuren Rechtsbeistand zu nehmen.
=//=am 15.09.2016 | 10:03
Die Krankenkasse kann eigentlich nicht zum RENTENantrag drängen. Aber wenn die Ärzte der DRV Ihr Leistungsvermögen genauso beurteilen, wie es im Entlassungsbericht steht, kommt die DRV auf Sie zu und fordert Sie zur formellen Rentenantragstellung auf. Ich vermute, dass Sie ein solches Schreiben der DRV (noch) nicht erhalten haben. VORHER brauchen Sie auch keinen Rentenantrag zu stellen, denn über eine Umdeutung des Reha-Antrages entscheidet die DRV und nicht die KK (sie versuchen es trotzdem immer wieder). Teilen Sie das Ihrer KK genau so mit. Wenn Sie dann tatsächlich Rente beantragen UND in Teilzeit arbeiten, gibt es eine teilweise EM-Rente. Man kann keine teilweise oder volle EM-Rente beantragen.
Claudiaam 15.09.2016 | 11:49
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Dass Sie das nicht stört, glaube ich Ihnen aufs Wort. Allerdings sollten Sie sich mal fragen, warum Sie von vielen Mitlesern nicht ernst genommen werden. Ihre meterlangen Texte bestehen zum größten Teil aus unwesentlichen Äußerungen, die nicht das Geringste mit den eigentlichen Themen zu tun haben und daher wenig bis garn nicht hilfreich sind. Dazu kommt noch, dass Sie schon häufiger auf fahrlässige Falschaussagen hingewiesen wurden und die selben Falschaussagen kurze Zeit später an anderen Stellen wiederholt haben. Ich mache mir jetzt nicht noch einmal die Mühe, auf Ihre obigen Beiträge detailliert einzugehen, obwohl es mal wieder so Einiges klarzustellen gäbe. Das ist mir schlicht und einfach zu mühsam und würde nur weitere sinnlose Endlos-Kommentare von Ihnen provozieren, die ich den Mitlesern und mir ersparen möchte! Gruß Claudia
=//=am 15.09.2016 | 12:04
Hallo GroKo und Interessierter Leser, Sie beide können mich gerne belächeln und für einen "Spinner" halten, das stört mich nicht (smile).
Dass Sie das nicht stört, glaube ich Ihnen aufs Wort. Allerdings sollten Sie sich mal fragen, warum Sie von vielen Mitlesern nicht ernst genommen werden. Ihre meterlangen Texte bestehen zum größten Teil aus unwesentlichen Äußerungen, die nicht das Geringste mit den eigentlichen Themen zu tun haben und daher wenig bis garn nicht hilfreich sind. Dazu kommt noch, dass Sie schon häufiger auf fahrlässige Falschaussagen hingewiesen wurden und die selben Falschaussagen kurze Zeit später an anderen Stellen wiederholt haben. Ich mache mir jetzt nicht noch einmal die Mühe, auf Ihre obigen Beiträge detailliert einzugehen, obwohl es mal wieder so Einiges klarzustellen gäbe. Das ist mir schlicht und einfach zu mühsam und würde nur weitere sinnlose Endlos-Kommentare von Ihnen provozieren, die ich den Mitlesern und mir ersparen möchte! Gruß Claudia
Ich stimme Ihnen zu 100 % zu. Es nervt so langsam.
Herz1952am 15.09.2016 | 13:48
Dann ändern Sie doch die Zugangsvoraussetzungen zu diesem Forum, dann kann eine solche Schw...Schwindelei nicht mehr passieren. (kein Smile).
Herz1952am 15.09.2016 | 14:34
Der vorherige Post stammt von meinem Doppelgänger, keine Ahnung was er damit sagen wollte. Ich weiß gar nicht, warum ich hier so angefeindet werde. Ist es weil ich den Mut habe die Missstände in Deutschland auszusprechen? Ich verschließe eben nicht die Augen, wie die anderen Forumsnutzer, die mich mundtot machen wollen. Heute gibt es schon noch den Wettbewerb und dieser findet über die geringen Zusatzbeiträge statt, weil sie sonst von der Bildfläche verschwinden. Noch dazu müssen Sie die Ausgaben kürzen. Es besteht aber kein Zwang von der Politik. Das Organ der Krankenkassen sind die Selbstverwaltungen, in denen nur die Geldgeber etwas zu sagen haben, sonst praktisch niemand. (Außer gesunde Beitragszahler). Zum "Abzocken" sind die Krankenkassen aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen eben weil sie vom Markt verschwinden werden, wenn sie nicht bei den Patienten "sparen". Außerdem soll an teuren Medikamenten gespart werden, was ja eigentlich o.k. ist. Nur dadurch erhalten gesetzlich versicherte keine neuen, bessere innovative Medikamente mehr. Ist das o.k auf Kosten der Gesundheit zu sparen? Wenn ein Medikament, doch einen erheblichen Zusatznutzen hat, wird dieser einfach "übersehen". (zu teuer). Selbst mein Arzt hat mir mal vorgehalten, dass das Verbandsmaterial für meine offenen Beine (wirklich sau teuer), doch 7 Tage auf der Wunde bleiben kann. Ich dachte immer als Arzt müsste man lesen können. Es stand nämlich da: "Der Verband kann 1 bis 7 Tage draufbleiben, je nach Mazeration (Wundabsonderung)". Mir sagte die Krankenkasse sogar, dass sie teures und gutes Material bezahlt, wenn es der Arzt für nötig hält. Aber vermutlich hat nicht die KK ihm das gesagt, dass es nicht bezahlt wird, sondern seine "Kassenärztliche Vereinigung", die ja das Geld an die Ärzte verteilen muss. Wenn es nur 3 Krankenkassen gäbe, dann gäbe es wirklich weniger Konkurrenz und die Kassen hätten ziemlich die gleiche Kostenstruktur und bräuchten nicht gegeneinander zu kämpfen auf Kosten der kranken Versicherten. Es schließen sich ja auch immer mehr Krankenkassen zusammen, die damit leistungsfähiger werden. Jetzt kommt noch was "Dickes". Ärzte und Krankhäuser und Krankenkassen sind ganz scharf auf Diabetiker, weil sie für diese mehr abrechnen können. Gemeint sind "leichte" Diabetiker, bei den das Krankheitsrisiko nicht so hoch ist. Dafür bekommen auch die Krankenkassen mehr aus dem Gesundheitsfond. Was Wettbewerb betrifft: Dieser funktioniert zwischen den Kassen immer noch auf Kosten der Kranken. Diese haben in diesem Wettbewerb keine Teilnahmemöglichkeit, denn sie können sich Ihre Krankheiten und Medikamente und Behandlungen nicht frei raussuchen. Geld kennt eben keine Moral und manchmal auch die nicht, die über dieses Geld verfügen. Aber in Deutschland kostet ja auch ein kleiner Kratzer an der Stoßstange in Wagenfarbe ca. 500 Euro und jeder Autobesitzer zahlt das über seine Haftpflichtversicherung mit. Darüber wird aber nicht nachgedacht. Material ist eben mehr wert als das Wohlbefinden eines Kranken. Kürzlich soll die Krankenkasse einer Forumsteilnehmerin gesagt haben, sie wäre nicht kompetent genug ihre Krankheiten zu behandeln (Reha), sie soll eine DRV-Reha erhalten. Aber hallo! Da müsste ich ja meine Krankenversicherung kündigen und zur Rentenversicherung damit wechseln. Da bin ich dann besser aufgehoben. Vielleicht bekomme ich dann noch eine Reha von der RV damit ich noch wenigstens gesünder in die Altersrente wechseln könnte (smile). Im übrigen halte ich die Krankenversicherung für die beste Idee, die es gibt. Ich habe mich sogar darüber geärgert, dass ich durch das Verhalten der KK die Beitragszahler und auch mich selbst belasten musste. Wenn jemand glaubt die Krankenkassen entscheiden immer richtig, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann (smile). Das ist weder moralisch noch gesetzlich richtig, was die sich manchmal erlauben. Aber ich bekomme allmählich das Gefühl, dass doch die meisten Krankenkassen unter gewissen Bedingungen so handeln. Ich frage mich allerdings wieso. Den Kassen sind wohl eigene Anwälte zu teuer und wenn sich ein Versicherter aus Unwissenheit nicht wehrt, ist dieser auch nicht nötig. Außerdem würden die Anwälte auch raten, es erst einmal einfach zu versuchen. Es ist wirklich etwas faul im "Gesundheitsstaat". Ich fühle mich wie in einer Diktatur der (noch) Gesunden. Leider nicht nur ich.
Herz1953am 15.09.2016 | 14:59
@Herz1952 ( der richtige ) DU NERVST @Herz1952 ( der falsche ) DU NERVST
Josiam 15.09.2016 | 19:08
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
@Nachtmensch,Schorsch,Experten ,...: danke für die sachlichen Antworten! Schade,dass einige Kommentare hier sich vom Thema entfernen!!! Ich möchte die Teilerwerbsminderungsrente nicht beantragen und lieber 5,9 Stunden täglich arbeiten gehen.Finanziell gesehen würde das nicht viel ausmachen.
Wer behauptet, er könne 5,9 Stunden täglich arbeiten aber keine 6 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich und provoziert regelrecht eine Nachprüfung seiner Rentenberechtigung. Der User @W*lfgang behauptet zwar unermüdlich, dass auch längere Arbeitszeiten erlaubt sind, sofern man auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet. Dass so etwas aber nur in begründeten Ausnahmefällen vorkommt, verschweigt er regelmäßig. Da glauben Sie falsch, da Sie die Begriffe "ARBEITSfähigkeit" und "rentenrelevante ERWERBSfähigkeit" verwechseln.
@Schorsch: genau darum geht es ja: ich möchte keine Teilerwebsminderungsrente erhalten!! aber ich werde ja quasi dazu gezwungen. Was ist denn der Unterschied zwischen "Arbeitsfähigkeit" und "rentenrelevante ERWERBSfähigkeit"? Danke.
Josiam 15.09.2016 | 19:08
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
@Nachtmensch,Schorsch,Experten ,...: danke für die sachlichen Antworten! Schade,dass einige Kommentare hier sich vom Thema entfernen!!! Ich möchte die Teilerwerbsminderungsrente nicht beantragen und lieber 5,9 Stunden täglich arbeiten gehen.Finanziell gesehen würde das nicht viel ausmachen.
Wer behauptet, er könne 5,9 Stunden täglich arbeiten aber keine 6 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich und provoziert regelrecht eine Nachprüfung seiner Rentenberechtigung. Der User @W*lfgang behauptet zwar unermüdlich, dass auch längere Arbeitszeiten erlaubt sind, sofern man auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet. Dass so etwas aber nur in begründeten Ausnahmefällen vorkommt, verschweigt er regelmäßig. Da glauben Sie falsch, da Sie die Begriffe "ARBEITSfähigkeit" und "rentenrelevante ERWERBSfähigkeit" verwechseln.
@Schorsch: genau darum geht es ja: ich möchte keine Teilerwebsminderungsrente erhalten!! aber ich werde ja quasi dazu gezwungen. Was ist denn der Unterschied zwischen "Arbeitsfähigkeit" und "rentenrelevante ERWERBSfähigkeit"? Danke.
Verwirrter Mitleseram 15.09.2016 | 20:08
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
War dieser Beitrag nun von dem echten @Herz1952 oder von seinem Doppelgänger? Eigentlich ist das ja egal, weil da ohnehin nur dummes Zeug drin steht, was niemandem weiterhilft......
W*lfgangam 15.09.2016 | 19:42
Zitat von Josi anzeigenausblenden
Hallo Josi, hat Sie die KK dazu schriftlich aufgefordert? - eher nicht, dazu ist Sie nicht 'berechtigt', wie Sie aus vorstehenden Beiträgen entnehmen konnten. Telefonische Anfragen kontern Sie einfach aus mit dem Hinweis, Ihnen künftig schriftliche Mitteilungen zu machen - und einfach Auflegen, fertig. Sie könnte auch sagen "ich schneide Ihre tel. Nachfrage mal mit, im Raum befinden sich Personen XYZ, sind sie damit einverstanden, dann bitte wiederholen sie - sie können jetzt sprechen" ;-) Jaja, die KK und der in-/externe Leistungsdruck/Wettbewerb ...können die MA nix dafür, der KK-Lopez sitzt immer ganz oben ... Gruß w.
Claudiaam 16.09.2016 | 11:32
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Dann haben Sie meinen gestrigen Beitrag wohl nicht gelesen oder verstanden: So lange Sie versuchen, fehlende Kompetenz durch wortreiche und ermüdende Endlos-Texte mit zahlreichen Nachträgen zu ersetzen, wird man Sie auch nicht als kompetenten Ratgeber akzeptieren. Gruß Claudia
Herz1952am 16.09.2016 | 15:29
Hallo Claudia, ich habe da eine Idee: Wir führen das gute, alte Kohlepapier wieder ein, dann können auch Sie das Original von der Kopie besser unterscheiden. Aber ich zweifle dass dies bei Ihnen noch hilft (SMILE). Aber Sie bekommen auch bei Pflegestufe 1 noch 28 Stunden verordnet als "Erschwerniszulage" (grins). MfG
Claudiaam 16.09.2016 | 16:32
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Da sich die Texte vom "echten" und vom "falschen" Herzchen qualitativ kaum voneinander unterscheiden, ist eine genaue Identifizierung völlig unnötig. Gruß Claudia
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