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Krankenkasse Elternzeit

von susibille23.02.2009 | 15:12
1014 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin aus der Arbeitslosigkeit in Elternzeit gegangen und habe die Auszahlung von Elterngeld über den doppelten Zeitraum beantragt. Wie verhält es sich mit dem Krankenkassenbeitrag? Muss ich mich im 2.LJ des Kindes freiwillig gesetzlich versichern?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von B´son ist nichts hinzuzufügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Frage haben Sie bereits um 14:42 Uhr gestellt "ehemaliger arbeitgeber schickt verdienstbescheinigung nicht zur krankenkasse

Beitrag von hexe601960, 24.02.2009, 14:42 Uhr".

Jonas hat dort bereits ausführlich geantwortet.

2 Antworten

B´sonam 23.02.2009 | 15:14
Dies ist doch ein Forum der Rentenversicherung... Aber sie sollten doch während der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert sein. Fragen sie mal bei Ihrer Krankenkasse nach :-)
hexe601960am 24.02.2009 | 15:11
ich war vom 29.12.08 bis 03.02.2009 in stationärer behandlung und bin danach bis auf weiteres krankgeschrieben.am 27.01.09 hat die krankenkasse zum erstenmal meine verdienstbescheinigung bei meinem letzten arbeitgeber abgefordert, der mich in der probezeit zum 26.01.09 gekündigt hat. bis heute erfolgten weitere telefonate der krankenkasse mit meinem ehemaligen arbeitgeber um an die verdienstbeschein igung zu kommen, ohne erfolg !hat denn die krankenkasse keine andere möglichkeit der errechnung des krankengeldes,z.b. verdienstbescheinigungen von mir? ist der arbeitgeber nicht verpflichtet die formulare innerhalb einer bestimmten frist weiterzuleiten? ich bekomme immer nur vertröstungen von der krankenkasse,wie wir setzen uns für sie ein, aber meine geldbörse ist leer und ich bin alleinerziehende mutter
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