zu 1) Kommt die Aufford. zur Antragstellung von der KK müssen Sie "mitwirken. Wo der Antrag einzureichen ist kann die KK nicht vorgeben. Da dieser an die zust. DRV gerichtet ist, ist er hier richtig. Den AUD-Beleg kann die KK bei uns nachreichen. Benötigt werden G100 + G110 als Antragsformulare sowie der Bericht des behandelnden Arztes. Diesen Belegen kommt die wesntliche Bedeutung zu.
Zu 2) Auf dem G100 kreuzen Sie auf der ersten Seite an, das eine Aufforderung nach §51 SGB V vorliegt, med. Reha., ambulant. Auf dem G110 wird genauer gefragt, welche Krankheitsbilder vorliegen und wegen welcher Leiden nun diese Reha vorrangig durchgeführt werden soll. Das sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen.
Zu 3) Machen Sie unabhängig von zukünftigen RT-Plänen durchaus die Reha. Sie wird Ihnen vermutlich gut tun. Bis 04/2016 ist noch viel Zeit. Sollte es vorher das Thema Erwerbsminderungsrente geben, wäre das ggf. sogar die bessere Lösung für Sie. Diese Rente ginge noch vor dem 01.04.2016. Zudem enthält sie eine Zurechnungszeit, die bis zum 62. Lebensjahr geht. Dadurch wäre die RT eindeutig höher, denn mehr als 10,8 % Abschlag geht nicht.