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Experten-Antwort

Krankenkasse fordert REHA Antrag

von Hans S.06.12.2014 | 13:46
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 59, schwer herzkrank, bin 15.10. aus AHB arbeitsunfähig entlassen, kann bisherigen Beruf lt. REHA nicht mehr vollschichtig ausüben, habe bereits in AHB Antrag auf LTA gestellt. 15.11. von DRV genehmigt, Krankengelbezug ab 15.10.. Nun wurde ich von der KK aufgefordert bis zum 15.02.2015 einen REHA Antrag zu stellen,sonst endet Krankengeld u. AOK Mitgliedschaft.KK hat eigenes Gutachten: Erwerbsfähigkeit erhebl. gefährtdet o. gemindert. Wie kann ich die volle KK-geldbezugsdauer von 78 Wo ausnutzen? Bei meinem Alter hätte ich bei EU Rente hohe Abschläge. Schwerbh. 80% -G- Danke für eure Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 51 SGB V können die Krankenkassen zur Stellung eines Antrages auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation auffordern. Allerdings haben Sie bereits bei Ihrer AHB auch einen Antrag auf LTA gestellt.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt haben, dass Sie erst am 15.10.2014 aus der AHB entlassen wurden und auch dass die LTA beantragt wurde.

Wegen § 12 Abs. 2 S.1 SGB VI werden grundsätzlich medizinische Leistungen zur Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht, sofern diese aus gesundheitlichen Gründen nicht dringend erforderlich sind.

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6 Antworten

PXYam 06.12.2014 | 13:55
Hallo, den Rehaantrag am letzten Tag abgeben. Somit kann man es ein wenig rauszögern. Das ist typisch für die Krankenkassen. Sie wollen alle Kranke Menschen loswerden. Hier in diesem Forum geht es um Rente. Suchen sie sich ein anderes Forum für die Probleme mit Krankenkassen. www.sozial-krankenkassen-gesundheitsforum. als Beispiel.
Maier IIam 06.12.2014 | 15:47
Und weshalb sollte die Solidargemeinschft dieses "Ausnutzen " finanzieren ? Auch für Sie gibt es wie für jeden anderen die Möglichkeit von Alg II oder Grundsicherung.Oder eben Rente mit Abschlag. Es sind nunmal je nach Fall unterschiedliche Träger für den Lebenunterhalt zuständig.
Maier IIam 06.12.2014 | 17:01
Aber nur,wenn kein anderer Träger vorhanden ist,in dessen Zuständigbereich der Kranke fällt. Und das wäre in diesem Fall erstmal vorrangig der Rentenversicherungsträger,der muss prüfen ob eine Reha die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann oder ob eine EM-Rente gezahlt werden muss. Erst informieren,dann meckern.
PXYam 06.12.2014 | 16:34
Hallo MeierII, Ausnutzen? Immerhin steht einem Krankengeld bis zu 78 Wochen zu. Schon mal darüber nachgedacht? Mit was für einem Recht kritisieren sie den USER. Er hat das Recht so lange wie möglich Krankengeld zu beziehen. Und wenn sie persönlich frustriert sind, wegen den Abschlägen, dann tun sie was dagegen. Nicht nur motzen über andere. Die Rentenabschläge sind bei Kranken unsozial und ungerecht
Römeram 07.12.2014 | 01:54
Hier haben wir nicht nur ein "Krankenkassenproblem". Umdeutung Reha in Rente. Leider ist es so, dass die Krankenkasse einen auffordern kann in best. Fällen Em-Rente zu beantragen. Sollte es so sein, dass die Gutachter der DRV feststellen, dass Rente gezahlt werden kann, also EM vorliegt, dann wird es nicht dazu kommen, dass 78 Wo. Krankengeld gezahlt werden wird, sondern die Rente. Die KK stellt sie dann so, als hätten sie in der Vergangenheit einen Renenantrag und nicht den Rehaantrag gestellt. KK bekommt dann natürlich das bereits gezahlte Krankengeld zurück, aber nur bis max. zur Rentenhöhe. Deswegen würde ich erst mal auf Zeit spielen und Antrag spät stellen oder Reha (LTA) vor Rente . Aber ob LTA genehmigt würde?
Montagam 08.12.2014 | 08:42
Das ist ein ganz normaler Vorgang, wurde bei meinem Mann auch gemacht. Wenn für die Kasse ersichtlich ist das ein Mensch evtl. nicht mehr arbeitsfähig ist, wird er zum Rehaantrag aufgefordert. Es gilt Reha vor Rente. Wird dieser Antrag also abgelehnt, dann kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Klar möchte die Krankenkasse damit sparen, aber wer nicht mehr arbeiten kann, hat nach deren Ansicht eben auch kein Anrecht mehr auf Krankengeld. Dieser Vorgang ist ganz legal.
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