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Experten-Antwort

Krankenkasse fordert zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von Fred24.07.2018 | 15:04
3611 Ansichten
22 Antworten
Hallo, habe gelesen, dass die Krankenkasse auffordern kann einen Reha-Antrag zu stellen und man dann dafür 10 Wochen Zeit hat. Wenn man nun eine Reha hinter sich hat und krank entlassen wurde und die Krankenkasse dann auffordert einen EM-Rentenantrag zu stellen, hat man dann auch die 10 Wochen Zeit oder wie lange? Ich finde hie rim Forum keine Suchfunktion. WO muss ich sie suchen oder gibt es die gar nicht? Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.07.2018 | 13:18

Hallo Fred,

nach § 51 SGB V (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html) hat die Krankenkasse grundsätzlich das Recht, Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, eine Frist von zehn Wochen zu setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Das (zusätzliche) Recht zur Aufforderung einen Antrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen gilt hierbei grundsätzlich nur bei Versicherten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (§ 51 Abs.1 S. 2 SGB V).

Wie von Marco bereits zutreffend dargestellt, wird nach (erfolglos) durchgeführter Reha vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob der ursprünglich gestellte Reha-Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten ist. Soweit dies der Fall ist, sind Sie - bei vorliegender Aufforderung zur Rehaantragstellung durch die Krankenkasse - auch hier an in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt (detailliertere Informationen hierzu finden Sie auch hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_116R4.4).

PS: Die Suchfunktion finden Sie im Übrigen, wenn Sie das Expertenforum über www.ihre-vorsorge.de aufrufen, oben rechts (Lupensymbol).

21 Antworten

Onkel Ottoam 24.07.2018 | 15:47
Die Fristen stehen in dem Schreiben in dem zur Rentenantragsstellung aufgefordert wird.
Sputnikam 24.07.2018 | 16:50
Nein, keine Suchfunktion. Die gibt es nicht. Und schon garnicht die 10 Wochen.
Marcoam 24.07.2018 | 17:07
Die Krankenkasse kann GAR NICHT ZUM RENTENANTRAG auffordern! Sie kann NUR eine Rehaaufforderung ausgeben. Damit übernimmt die Krankenkasse ihr DISPOSITIONSRECHT! MEHR NICHT! Scheitert die Reha, dann wandelt die DRV normalerweise den Rehaantrag in einen Rentenantrag um, diesem Vorgang müssen sie zustimmen oder es eben ablehnen. Dieses DISPOSITIONSRECHT ist aber auf die KK übergegangen diese entscheidet nun darüber. Die KK kann aber NICHT von sich aus einen Rentenantrag verlangen oder ihre Mitwirkung am Rentenantrag selbst! Wenn die DRV die Umwandlung nicht selbst vornimmt hat die KK Pech gehabt. Widersprechen Sie der Aufforderung und teilen der KK als Begründung mit, dass Sie der Aufforderung einen Rehaantrag zu stellen nachgekommen sind jedoch keine gesetzliche Grundlage existiert dass man sie zu einem Rentenantrag auffordert und die KK begründen soll auf welche Sie sich bezieht. Es passiert immer noch das die KK so dreist sind eine Rentenantrag zu verlangen.
Foxiam 24.07.2018 | 20:32
Marius schrieb

Und das ist auch gut so und im Interesse aller Beitragszahler!

Ich wünsche übrigens JEDEM der seinen Krankengeldbezug durch Ausnutzung dieser "10 Wochen-Fristen" schamlos in die Länge zieht, anstatt UNVERZÜGLICH EM-Rente zu beantragen, dass er derbe auf die Schnauze fällt, weil die Rentenbewilligung länger dauert als erwartet.

Dann wäre nämlich ein zehnwöchiger Krankengeld-Puffer futsch und Hartz4 wäre angesagt.

VIEL SPASS DABEI !!

Es passiert immer noch das die KK so dreist sind eine Rentenantrag zu verlangen.
Und das ist auch gut so und im Interesse aller Beitragszahler! Ich wünsche übrigens JEDEM der seinen Krankengeldbezug durch Ausnutzung dieser "10 Wochen-Fristen" schamlos in die Länge zieht, anstatt UNVERZÜGLICH EM-Rente zu beantragen, dass er derbe auf die Schnauze fällt, weil die Rentenbewilligung länger dauert als erwartet. Dann wäre nämlich ein zehnwöchiger Krankengeld-Puffer futsch und Hartz4 wäre angesagt. VIEL SPASS DABEI !!
Wieso sollte Hartz4 angesagt sein? Es gibt auch Leute die sich durch ihre Arbeit ein schönes Polster erspart haben. Nicht immer auf sich selbst schließen.
W*lfgangam 24.07.2018 | 20:52
Marius schrieb

Und das ist auch gut so und im Interesse aller Beitragszahler!

Ich wünsche übrigens JEDEM der seinen Krankengeldbezug durch Ausnutzung dieser "10 Wochen-Fristen" schamlos in die Länge zieht, anstatt UNVERZÜGLICH EM-Rente zu beantragen, dass er derbe auf die Schnauze fällt, weil die Rentenbewilligung länger dauert als erwartet.

Dann wäre nämlich ein zehnwöchiger Krankengeld-Puffer futsch und Hartz4 wäre angesagt.

VIEL SPASS DABEI !!

Ich wünsche übrigens JEDEM der seinen Krankengeldbezug durch Ausnutzung dieser "10 Wochen-Fristen" schamlos in die Länge zieht, anstatt UNVERZÜGLICH EM-Rente zu beantragen, dass er derbe auf die Schnauze fällt, weil die Rentenbewilligung länger dauert als erwartet.
...mit Ihrem Betrag fallen sind Sie aber derbe auf die Schnauze - wofür gibt es _gesetzliche_ Fristen, wenn man Sie - nach Ihrem bloßem Empfinden - nicht auch einhalten darf? Gesetze sind *doof ...ich weiß – deswegen gibt es auch Leute, die Sie Ihnen näher zu bringen versuchen – die sind natürich erst recht *oberdoof ;-) Die nächste Kündigung Ihrer Wohnung setzt Sie von heute auf morgen raus aus Ihrem Mimimi-Nest - Sie wollen dem Vermieter doch Ihre weitere Anwesenheit nicht für ihn unzumutbar in die Länge ziehen, nur weil Sie sich bisher zu Ihren Gunsten/seinen Lasten, profitabel eingenistet hatten? Da können Sie noch so Krakeln "Mir steht doch aber eine Frist zu/nicht für Sie..." Tja, so ist das mit Fristen ;-) Gruß w.
Marcoam 24.07.2018 | 22:54
Marius schrieb

Und das ist auch gut so und im Interesse aller Beitragszahler!

Ich wünsche übrigens JEDEM der seinen Krankengeldbezug durch Ausnutzung dieser "10 Wochen-Fristen" schamlos in die Länge zieht, anstatt UNVERZÜGLICH EM-Rente zu beantragen, dass er derbe auf die Schnauze fällt, weil die Rentenbewilligung länger dauert als erwartet.

Dann wäre nämlich ein zehnwöchiger Krankengeld-Puffer futsch und Hartz4 wäre angesagt.

VIEL SPASS DABEI !!

Es passiert immer noch das die KK so dreist sind eine Rentenantrag zu verlangen.
Und das ist auch gut so und im Interesse aller Beitragszahler! Ich wünsche übrigens JEDEM der seinen Krankengeldbezug durch Ausnutzung dieser "10 Wochen-Fristen" schamlos in die Länge zieht, anstatt UNVERZÜGLICH EM-Rente zu beantragen, dass er derbe auf die Schnauze fällt, weil die Rentenbewilligung länger dauert als erwartet. Dann wäre nämlich ein zehnwöchiger Krankengeld-Puffer futsch und Hartz4 wäre angesagt. VIEL SPASS DABEI !!
Leider falsch. Der schlaue nutzt das Krankengeld voll aus und beantragt danach ALG1 und lässt sich weiter krankschreiben. Dann wird das AA ein Gutachten erstellen wenn das zum Ergebnis kommt es liegt eine Leistungsminderung vor wird man aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen denn im Gegensatz zur KK darf das die AfA. Macht man dies erhählt man volles ALG1 bis zur rechtskräftigen Entscheidung der DRV natürlich nur solange der eigene Anspruch auf ALG1 geht was ja zwischen 12 Monaten und 24 Monaten sein kann. In dieser Zeit wird man nichts mehr von Arbeitsamt hören muss sich nicht bewerben oder sonst was.
Fortitude oneam 25.07.2018 | 09:25
Der schlaue nutzt das Krankengeld voll aus und beantragt danach ALG1 und lässt sich weiter krankschreiben.
Nö, nur skrupellose SOZIALSCHMAROTZER handeln so !!
Ist alles legal und legitim. Die Gesetze erlauben dies. Unsere Gesellschaft ist so aufgebaut. Die Starken ziehen die Schwächeren mit durch. Sogar AG unterstützen dies, in dem Sie den Ausgleich zwischen KG und Verdienst ausgleichen. Hauptsache Sie brauchen das volle Gehalt nicht mehr bezahlen. Bleiben Sie noch eine Weile krank. Besonders Grosskonzerne sind da 'gross' drin. Ich habe es erlebt. Trotzdem habe ich und würde auch so etwas nie tun (KG bewusst 78 Wochen) ausschöpfen). Es gibt noch ehrliche Menschen auf dieser Erde. Gott sei Dank, sonst würde unser Sozialsystem implodieren. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schorscham 25.07.2018 | 14:34
Fred schrieb

Hallo,

in den GRA §116 R4.4 finde ich nicht wirklich die Antwort, deshalb meine Rückfrage:

Nun bin ich eben NICHT von der Krankenkasse zur Reha aufgefordert worden, sondern habe sie nach Rücksprache mit meiner Ärztin beim Rentenversicherungsträger beantragt.

Die Reha war erfolglos (vor 6 Monaten), jedoch habe ich NICHTS weiter vom Rentenversicherungsträger gehört bzw. erhalten.

Kann die Krankenkasse nun (trotzdem) bestimmen, ob und wann ich welche Rente beantragen soll oder darf?

Übrigens lebe ich im Inland.

Herzlichen Dank!

Die Krankenkasse könnte Sie noch dazu auffordern, eine berufliche Reha-Maßnahme (LTA) zu beantragen. Und wenn diese LTA-Maßnahme nach Ansicht des sozialmedizinischen Dienstes der DRV nicht erfolgversprechend sein sollte, wird die DRV diesen LTA-Antrag voraussichtlich in einen Rentenantrag umdeuten. Andernfalls wird sie eine LTA-Maßnahme bewilligen. MfG
Fredam 25.07.2018 | 14:27
Hallo, in den GRA §116 R4.4 finde ich nicht wirklich die Antwort, deshalb meine Rückfrage: Nun bin ich eben NICHT von der Krankenkasse zur Reha aufgefordert worden, sondern habe sie nach Rücksprache mit meiner Ärztin beim Rentenversicherungsträger beantragt. Die Reha war erfolglos (vor 6 Monaten), jedoch habe ich NICHTS weiter vom Rentenversicherungsträger gehört bzw. erhalten. Kann die Krankenkasse nun (trotzdem) bestimmen, ob und wann ich welche Rente beantragen soll oder darf? Übrigens lebe ich im Inland. Herzlichen Dank!
Marcoam 25.07.2018 | 15:26
Schorsch schrieb

Die Krankenkasse könnte Sie noch dazu auffordern, eine berufliche Reha-Maßnahme (LTA) zu beantragen.

Und wenn diese LTA-Maßnahme nach Ansicht des sozialmedizinischen Dienstes der DRV nicht erfolgversprechend sein sollte, wird die DRV diesen LTA-Antrag voraussichtlich in einen Rentenantrag umdeuten.

Andernfalls wird sie eine LTA-Maßnahme bewilligen.

MfG

Kann die Krankenkasse nun (trotzdem) bestimmen, ob und wann ich welche Rente beantragen soll oder darf?
Die Krankenkasse könnte Sie noch dazu auffordern, eine berufliche Reha-Maßnahme (LTA) zu beantragen. Und wenn diese LTA-Maßnahme nach Ansicht des sozialmedizinischen Dienstes der DRV nicht erfolgversprechend sein sollte, wird die DRV diesen LTA-Antrag voraussichtlich in einen Rentenantrag umdeuten. Andernfalls wird sie eine LTA-Maßnahme bewilligen. MfG
Nein das kann sie nicht. Auch eine Reha kann nicht einfach verlangt werden. Der § 52 SGB V belangt eine medizinische Begründung. Hierzu müsste die KK ein Gutachten erstellen lassen aus dem hervorgeht dass das notwendig ist daher kann man Rehaauforderungen die ausm blauen Dunst kommen auch sehr gut per Widerspruch abwehren. Er geht ab August wieder arbeiten und die KK frei von ihrer Zahlung. Was sollte jetzt 6 Tage vorher solch eine Aufforderung begründen?
Kaiseram 25.07.2018 | 16:13
Doretta W. schrieb

Doch, das kann sie sehr wohl!

Woher wissen Sie das denn?

Nein das kann sie nicht.
Doch, das kann sie sehr wohl! Woher wissen Sie das denn?
Nicht irgendetwas behaupten, sondern die gesetzliche Grundlage benennen, was Marco im Gegensatz zu Dir getan hat.
Fredam 25.07.2018 | 22:44
Hallo, nein, leider werde ich vermutlich ab August nicht arbeiten gehen können. Ob eine berufliche Reha mit 60+ Sinn macht?
Fastrentneram 26.07.2018 | 07:07
Fred schrieb

Hallo,

nein, leider werde ich vermutlich ab August nicht arbeiten gehen können. Ob eine berufliche Reha mit 60+ Sinn macht?

Eine berufliche Reha mit 60+ ist tatsächlich mehr als unwahrscheinlich!
Schorscham 26.07.2018 | 11:35
Fred schrieb

Hallo,

nein, leider werde ich vermutlich ab August nicht arbeiten gehen können. Ob eine berufliche Reha mit 60+ Sinn macht?

Eine LTA-Maßnahme muss ja nicht zwingend eine Umschulung sein. Fortbildungskurse und Einarbeitungszuschüsse gehören auch dazu. Warum sollte das keinen Sinn machen, wenn es bis zur Regelaltersrente noch ein paar Jahre dauert? MfG
Fastrentneram 26.07.2018 | 12:56
Schorsch schrieb

Eine LTA-Maßnahme muss ja nicht zwingend eine Umschulung sein.

Fortbildungskurse und Einarbeitungszuschüsse gehören auch dazu.

Warum sollte das keinen Sinn machen, wenn es bis zur Regelaltersrente noch ein paar Jahre dauert?

MfG

Hallo, nein, leider werde ich vermutlich ab August nicht arbeiten gehen können. Ob eine berufliche Reha mit 60+ Sinn macht?
Eine LTA-Maßnahme muss ja nicht zwingend eine Umschulung sein. Fortbildungskurse und Einarbeitungszuschüsse gehören auch dazu. Warum sollte das keinen Sinn machen, wenn es bis zur Regelaltersrente noch ein paar Jahre dauert? MfG
Weil auch die von Ihnen genannten Maßnahmen viel Geld kosten und die Aussichten dadurch in das Arbeitsleben integriert werden zu können ab 60 mehr als schlecht sind? Im Regelfall wir da nichts mehr mit einer LTA-Maßnahme laufen. Schorsch ich glaube, Sie haben den Bezug zur Realität verloren! Vielleicht sollten Sie mal mit Mitarbeitern der AfA und Arbeitslosen sprechen, wie groß die Chancen auf einen Arbeitsplatz ab 60+ sind, damit Sie auf den Boden zurückkommen.
dejsiam 21.10.2019 | 09:24
Fastrentner schrieb

Eine berufliche Reha mit 60+ ist tatsächlich mehr als unwahrscheinlich!

Hallo, nein, leider werde ich vermutlich ab August nicht arbeiten gehen können. Ob eine berufliche Reha mit 60+ Sinn macht?
Eine berufliche Reha mit 60+ ist tatsächlich mehr als unwahrscheinlich!
Also ich komme gerade von der Reha und die meisten dort waren 60+
Najaam 21.10.2019 | 10:45
Eine berufliche Reha mit 60+ ist tatsächlich mehr als unwahrscheinlich!
Also ich komme gerade von der Reha und die meisten dort waren 60+
Vielleicht sollte man sich mal das Alter des Beitrags anschauen und was eine "berufliche Reha" überhaupt ist. Diese Erkenntnis dann mit Ihrer "Reha" vergleichen und sich dann am besten darüber wundern warum man hier geantwortet hat.
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