Hallo Heinz,
Ihre Frage betrifft das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht das Rentenrecht. Daher kann Ihre Frage in diesem Forum nicht beantwortet werden.
Vermutlich ist die Antwort von Feli zutreffend. Klären können Sie Ihre Frage jedoch nur bei Ihrer Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Offensichtlich haben Sie die Vorversicherungszeiten für die (Pflicht-)Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt. Daher waren Sie während des alleinigen Rentenbezugs freiwillig versichert.
Die (allgemeine) Krankenversicherungspflicht als Midijobber trifft Sie natürlich auch als Rentner und überlagert die freiwillige Versicherung. Sobald diese KV-Pflicht nicht mehr besteht, sind Sie also wieder freiwillig versichert.
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