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Experten-Antwort

Krankenkasse informiert Arbeitgeber über Antragstellung von EU Rente

von Marlin01.07.2017 | 13:31
1422 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Mein Mann ist seit letztem Jahr krank. Wir haben eine Rente auf erwerbsunfähigkeit gestellt. Die Rentenversicherung hat uns bei Antragstellung mitgeteilt, dass es 6 Monate dauert bis die Antwort kommt . Da wir nich wissen, ob der Antrag durchkommt oder nicht haben wir dem Arbeitgeber nicht informiert. Jetzt hat die Krankenkasse den Arbeitgeber informiert, das wir diesen Antrag gestellt haben. Darf die Krankenkasse das tun? Danke für Ihre Antwortt MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marlin,

auch ich gehe davon aus, dass Ihr Arbeitgeber im Rahmen des Antragsverfahrens ohnehin früher oder später von Ihrer EM-Rentenantragstellung erfahren hätte. Warum aber gerade Ihre Krankenkasse den Arbeitgeber informiert haben soll, erschließt sich mir nicht. Auch kann ich dies nicht nachvollziehen. Sie sollten diese Frage daher ggf. direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse klären.

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14 Antworten

Schorscham 01.07.2017 | 13:42
Zunächst einmal kann ich mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse den Arbeitgeber ohne Veranlassung über den Rentenantrag informiert hat. Außerdem wird die DRV im Rahmen der Antragsbearbeitung eine ausführliche Arbeitsplatzbeschreibung anfordern, so dass die Antragsstellung ohnehin nicht lange verheimlicht werden kann. Schließlich kommen Sie dann nicht drum herum, die entsprechenden Fragebögen an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Da deswegen keinerlei arbeitsrechtliche Nachteile zu befürchten sind, ist Ihre Besorgnis unbegründet. MfG
Fortitude oneam 01.07.2017 | 13:59
Hallo, und wenn schon, Sie haben nichts zu befürchten. Könnte es sein, dass Sie vom MDK untersucht wurden und zum EMR Antrag aufgefordert worden sind? Wie Schorsch bereits erwähnt, wird AG früher oder später in Kenntniss gesetzt. Mfg
S. Sämannam 02.07.2017 | 01:43
Das ist eine Riesensauerei! Wenn ihr EM-Antrag abgelehnt wird, können Sie davon ausgehen, daß ihr Arbeitgeber Sie auf dem Kieker hat. Er wird Sie genau im Auge haben und beobachten, ob Sie ihrer Arbeitsaufgabe noch gewachsen sind. Wenn Sie einen schlimmen Arbeitgeber haben, wird er versuchen, sie aus der Firma zu drängen, mit legalen und illegalen Mitteln. Erkundigen Sie sich ggf. beim Betriebsrat oder bei einem Anwalt, wie Sie mit dieser Situation fertig werden können und welche Regreßansprüche ihnen gegen den Arbeitgeber und die Krankenkasse zustehen. Schreiben Sie jetzt schon die Krankenkasse an, drohen rechtliche Schritte an und behalten sich Schadensersatzansprüche vor, falls Sie deswegen ihre Arbeit verlieren. Wenn Sie das Vorgehen der Krankenkasse einfach hinnehmen, wird diese sich gegen Sie unter Umständen noch mehr herausnehmen.
Marlinam 02.07.2017 | 09:35
Genau das ist jetzt der Fall.
Gesundheitam 02.07.2017 | 09:49
Zitat von S. Sämann anzeigenausblenden
Na was denn jetzt? - Erst denn Anwalt kontaktieren - Oder doch erst Drohbriefe schreiben - Oder doch besser erst mal das EM-Verfahren abwarten - Oder sich vorher -sachkundig - informieren, auf welcher Grundlage so ein Informationstausch stattgefunden haben könnte Sie, Marlin, schreiben nur, dass die Krankenkasse den Arbeitgeber informiert hat. Mehr nicht. Stimmt das überhaupt? War das durch einen Anruf? Oder ein Schreiben? Oder woher wissen Sie das? Oder hat nur einer Ihrer Kollegen das einfach nur so erzählt und können das gar nicht nachprüfen? Oder war ggf. doch die Rentenversicherung mit am Bord war? Bevor Sie hier zu Schnellschussaktionen á la 'S. Sämann' greifen, vorher einmal alles zusammentragen (lassen). Der einzig gute Hinweis bisher -> gehen Sie zum Betriebsrat.
G. Prienam 02.07.2017 | 10:06
Also ich würde auf jeden Fall mal die Krankenkasse anschreiben und um Auskunft bitten. Drohen Sie dabei ruhig Regreß an für den Fall, daß Ihnen ihr Chef mit negativen Konsequenzen droht oder kommt. Hauen Sie also mal auf den Busch um die Schlangen aufzuscheuchen. Machen Sie es schriftlich, nicht telefonisch, sonst lawert man sie nur voll und hinterher hat keiner was gesagt.
Schorscham 02.07.2017 | 14:27
Diese ganze Aufregung ist doch völlig unsinnig. Wie bereits erwähnt, wird die DRV ohnehin völlig routinemäßig und völlig unabhängig vom Ausgang des Antragsverfahrens, eine ausführliche Arbeitsplatzbeschreibung anfordern und es gehört zu den Mitwirkungspflichten des Antragsstellers, die dafür erforderlichen Fragebögen an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Spätestens dann erfährt der Arbeitgeber sowieso von dem Rentenantrag. Daran kann auch der Betriebsrat oder ein noch so findiger Rechtsanwalt nichts ändern. MfG
Schorscham 02.07.2017 | 16:11
Zitat von M. Kohlrabe anzeigenausblenden
Diese ganze Aufregung ist doch völlig unsinnig.
Doch. Wenn der Antrag abgelehnt wird (was nicht unrealistisch ist) und der Chef einer "von der schlimmen Sorte) ist, kann es sehr "ungemütlich" für den Antragsteller am Arbeitsplatz werden. Kann, muß aber nicht. Auf jeden Fall heutzutage kein unrealistisches Szenario. Das sollte der Antragsteller in Betracht ziehen und in Bezug auf seine konkreten Arbeitsplatzverhältnisse abwägen.
Und was ändert das an der Tatsache, dass man nicht verhindern kann, dass der Arbeitgeber spätestens dann von der EM-Rentenantragsstellung erfährt, wenn die DRV die obligatorische Arbeitsplatzbeschreibung anfordert? Es gibt nur eine einzige Alternative: Nämlich keinen Rentenantrag zu stellen. Hat man den aber gestellt, erfährt der Arbeitgeber so oder so auch davon. MfG
GroKoam 02.07.2017 | 17:37
Zitat von M. Kohlrabe anzeigenausblenden
Diese ganze Aufregung ist doch völlig unsinnig.
Doch. Wenn der Antrag abgelehnt wird (was nicht unrealistisch ist) und der Chef einer "von der schlimmen Sorte) ist, kann es sehr "ungemütlich" für den Antragsteller am Arbeitsplatz werden. Kann, muß aber nicht. Auf jeden Fall heutzutage kein unrealistisches Szenario. Das sollte der Antragsteller in Betracht ziehen und in Bezug auf seine konkreten Arbeitsplatzverhältnisse abwägen.
Was für ein unsäglicher Dünnpfiff.
GroKoam 02.07.2017 | 17:37
Zitat von M. Kohlrabe anzeigenausblenden
Diese ganze Aufregung ist doch völlig unsinnig.
Doch. Wenn der Antrag abgelehnt wird (was nicht unrealistisch ist) und der Chef einer "von der schlimmen Sorte) ist, kann es sehr "ungemütlich" für den Antragsteller am Arbeitsplatz werden. Kann, muß aber nicht. Auf jeden Fall heutzutage kein unrealistisches Szenario. Das sollte der Antragsteller in Betracht ziehen und in Bezug auf seine konkreten Arbeitsplatzverhältnisse abwägen.
Was für ein unsäglicher Dünnpfiff.
S. Kuhlenkampfam 02.07.2017 | 20:59
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Doch. Wenn der Antrag abgelehnt wird (was nicht unrealistisch ist) und der Chef einer "von der schlimmen Sorte) ist, kann es sehr "ungemütlich" für den Antragsteller am Arbeitsplatz werden. Kann, muß aber nicht. Auf jeden Fall heutzutage kein unrealistisches Szenario. Das sollte der Antragsteller in Betracht ziehen und in Bezug auf seine konkreten Arbeitsplatzverhältnisse abwägen.
Was für ein unsäglicher Dünnpfiff.
Typische Denkweise des GroKo-Schmarotzers.
GroKoam 03.07.2017 | 07:54
Zitat von S. Kuhlenkampf anzeigenausblenden
Diese ganze Aufregung ist doch völlig unsinnig.
Doch. Wenn der Antrag abgelehnt wird (was nicht unrealistisch ist) und der Chef einer "von der schlimmen Sorte) ist, kann es sehr "ungemütlich" für den Antragsteller am Arbeitsplatz werden. Kann, muß aber nicht. Auf jeden Fall heutzutage kein unrealistisches Szenario. Das sollte der Antragsteller in Betracht ziehen und in Bezug auf seine konkreten Arbeitsplatzverhältnisse abwägen.
Was für ein unsäglicher Dünnpfiff.
Typische Denkweise des GroKo-Schmarotzers.
Ich kann wenigstens "Denken" und was kannst Du?
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