Diese ganze Aufregung ist doch völlig unsinnig.
Doch. Wenn der Antrag abgelehnt wird (was nicht unrealistisch ist) und der Chef einer "von der schlimmen Sorte) ist, kann es sehr "ungemütlich" für den Antragsteller am Arbeitsplatz werden.
Kann, muß aber nicht. Auf jeden Fall heutzutage kein unrealistisches Szenario. Das sollte der Antragsteller in Betracht ziehen und in Bezug auf seine konkreten Arbeitsplatzverhältnisse abwägen.
Und was ändert das an der Tatsache, dass man nicht verhindern kann, dass der Arbeitgeber spätestens dann von der EM-Rentenantragsstellung erfährt, wenn die DRV die obligatorische Arbeitsplatzbeschreibung anfordert?
Es gibt nur eine einzige Alternative: Nämlich keinen Rentenantrag zu stellen.
Hat man den aber gestellt, erfährt der Arbeitgeber so oder so auch davon.
MfG