Guten Morgen Ella,
ich versuche den Druck etwas heraus zu nehmen.
Sie müssen Ihre Entscheidung, ob Sie fahren oder nicht, nur dann mit der Krankenkasse abstimmen, wenn Sie eine schriftliche Aufforderung nach § 51 SGB V von der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung bekommen haben. Ledigliche Telefonate von der Krankenkasse reichen nicht, um das Krankengeld zum Ruhen zu bringen.
Dass Sie sich Sorgen, ist verständlich - Sie sollten aber nicht verzweifeln. Die Reha ist dazu da, Sie wieder gesunden zu lassen. Das fehlt mir sehr bei der bisherigen Diskussion und das sollte Sie leiten bei Ihren Gedanken.
Ich persönlich glaube, dass eine Reha keinen unkalkulierbaren Risikofaktor darstellt. Eine weitere Option wäre vielleicht noch, ein kleineres Haus zu wählen. Vielleicht besteht gerade jetzt noch die Chance eine Umeinweisung vorzunehmen. Auch eine Umeinweisung müssten Sie nur dann mit der Krankenkasse absprechen, wenn Sie eine Aufforderung nach § 51 SGB V bekommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam