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Experten-Antwort

Krankenkasse und MDK

von Flori0502.03.2026 | 11:38
303 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Erwerbsminderungsrente wurde mitten im Krankengeld bezug abgelehnt,bin im Widerspruch. Jetzt will die krankenkasse den mdk einschalten um mir bei der Erwerbsminderungsrente zu helfen. Ich war 2022 schon mal im Krankengeldbezug mit anschliessender psychosomatischer Reha und Wiedereingliederung. Hat jemand Erfahrung mit solchen Gutachten? Folgt jetzt nochmal eine Reha?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flori05,

 

inwiefern sich ein Gutachten der Krankenkasse auf das Widerspruchsverfahren der Erwerbsminderungsrente auswirkt, können wir in diesem Forum nicht beantworten.

Die Auswertung eines solchen Gutachtens erfolgt durch den medizinischen Dienst der Rentenversicherung.

 

Die Frage ob eine Rehamaßnahme erfolgt, kann ebenfalls nicht beantwortet werden. Dies ist individuell unterschiedlich und hängt maßgeblich davon ab, ob durch eine Rehamaßnahme Ihre gesundheitliche Situation nochmal verbessert werden kann.

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6 Antworten

EMam 02.03.2026 | 12:12
Erfahrungswerte werden Ihnen da nicht helfen, da es immer individuelle Entscheidungen sind!
Ehrliche Antwortam 02.03.2026 | 12:29
Die wollen Ihnen helfen? Die wollen Sie aus dem Krankengeldbezug haben und wenn möglich ihr Geld zurück, wenn Sie eine EM-Rente bekommen. Aber was der MDK sagt, ist der Rentenversicherung eigentlich Boogie!
Nicht zwingendam 02.03.2026 | 18:08
Es soll Leute geben, denen der MD das Krankengeld nicht streichen will ! Der vorliegende Fall wäre nicht der erste, in dem der MD den Weg zur EMR ebnen soll, allerdings braucht die DRV keinen Wegweiser, die ist ihr eigenen Navi.
Memoam 02.03.2026 | 18:30
Oder feststellen, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist und zur Reha auffordern. Alles ist möglich.
Lisaam 02.03.2026 | 23:04
Sie sind nicht Erwerbsgemindert, sehen Sie das doch ein. Wie geschrieben wurde, die KK will Sie aus dem Krankengeld haben. Wenn Sie Pech haben hat sich das Krankengeld nach dem MD erledigt
Deutsche Rentenversicherung
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