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Experten-Antwort

Krankenkasse und Rente

von Martha06.04.2011 | 15:22
1411 Ansichten
3 Antworten
Hallo Im Rentenalter werde ich eine schweizer und eine deutsche Rente beziehen. Wenn ich in Deutschland lebe, werden mir dann Krankenkassenbeiträge von meiner deutschen Rente abgezogen? Bin ich dann gesetzlich krankenversichert?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 12.04.2011 | 09:11

Wie vorstehend geschrieben, entscheidet allein die Krankenkasse über die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner. Hierzu wenden Sie sich bitte an die letzte - für Sie zuständige Krankenkasse.

Experten-Antwortam 11.04.2011 | 15:12

Hallo Martha,

von der deutschen Rente würden Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden, wenn Sie in Deutschland in der Krankenversicherung der Rentner krankenversicherungspflichtig wären. Die Entscheidung hierüber trifft jedoch die für Sie zuständige Krankenkasse. Sie teilt diese Entscheidung dann dem Rentenversicherungsträger mit, der dann - im Fall der Versicherungspflicht - den Beitragseinzug vornehmen würde. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in Deutschland erfüllen, müssten Sie bei Ihrer Krankenkasse klären lassen.

1 Antworten

KSCam 06.04.2011 | 20:49
Diese Entscheidung ob jemand gesetzlich krankenversichert ist oder eben nicht, treffen die Krankenkassen. Befragen Sie dazu bitte Ihre Krankenkasse ob Sie die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen oder nicht (dafür müssen Sie in der 2. Hälfte Ihres Berufslebens mindestens zu 90% gesetzlich krankenversichert gewesen sein). Die Kassen müssen auch entscheiden welche Schweizer Krankenkassen als gesetztlich Kassen zählen und welche nicht.
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