Wie vorstehend geschrieben, entscheidet allein die Krankenkasse über die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner. Hierzu wenden Sie sich bitte an die letzte - für Sie zuständige Krankenkasse.
Hallo Martha,
von der deutschen Rente würden Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden, wenn Sie in Deutschland in der Krankenversicherung der Rentner krankenversicherungspflichtig wären. Die Entscheidung hierüber trifft jedoch die für Sie zuständige Krankenkasse. Sie teilt diese Entscheidung dann dem Rentenversicherungsträger mit, der dann - im Fall der Versicherungspflicht - den Beitragseinzug vornehmen würde. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in Deutschland erfüllen, müssten Sie bei Ihrer Krankenkasse klären lassen.
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