Hallo Isa,
der Antwort von „Mondkind“ schließen wir uns an.
Ihren Arbeitgeber zu informieren halten wir für sinnvoll.
Aus Ihrem Gehalt werden bis zur Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Zur Regelaltersgrenze wird die Rente dann um einen Zuschlag erhöht.