Hallo Luzy,
über die Entscheidung der Krankenkasse, das Hamburger Modell (Stufenweise Wiedereingliederung) abzulehnen und das Dispositionsrecht einzuschränken, können wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung nicht urteilen.
Wie KSC jedoch bereits beschreibt, dürfen Sie auch bei einer beantragten Rente arbeiten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung