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Experten-Antwort

Krankenkasse will mich in die Erwerbsminderungsrente zwingen

von Luzy23.05.2023 | 22:47
87 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin Anfang 2021 an Krebs erkrankt. OP, Chemo. Habe 78 (72) Wochen Krankengeld erhalten. Dann Arbeitslosengeld 1. Bekomme dies auch noch bis April 2024. dann sollte ich in Reha. Nach erneutem auftreten bzw. Metastasen nochmal OP im Okt. 2022. Im Februar bin ich zur Reha gefahren, dort wurde ich nach 1 Tag wieder nach Hause geschickt, da Metastasen aufgetreten sind. War für mich also keine Reha. Dann nochmal Chemo. Ich habe diese jetzt abgebrochen, weil die Nebenwirkungen zu extrem sind und ich noch etwas vom Leben haben will, nicht nur so dahinsiechen. Ich habe der DRV und der Krankenkasse mitgeteilt dass ich wieder arbeiten gehen will. Bis heute habe ich auch noch meine Arbeitsstelle (Teilzeit 6 Std. tgl.) Habe auch mit meinem Arbeitgeber und meinem Arzt schon vereinbart, dass ich mit dem Hamburger Modell wieder anfangen werde. Die Krankenkasse verweigert mir allerdings die "Zustimmung zur Ausübung des Gestaltungsrechtes) und besteht auf Erwerbsminderungsrente. Wie kann es in Deutschland sein, das ein Mensch bei der Krankenkasse entscheidet wie es weitergeht, bzw. über mein Leben bestimmen? Wörtlich wurde mir von dem Mitarbeiter der Kasse gesagt: "Wir möchten das Geld von der DRV zurück welches wir gezahlt haben". Auf meine Frage: "es geht also nur ums Geld, nicht um den Menschen", hat er mir glatt gesagt: "Ja". Dispositionsrecht hin oder her. Können Sie mir sagen was ich tun kann? Ich will wieder zurück an meinen Arbeitsplatz, ich brauche auch Anerkennung und Bestätigung und Menschen um mich die nicht krank sind. Ich denke das ich meinen Job auch wieder ausführen kann, zumal ich trotz meiner Erkrankung auch meine fast 90jährigen Vater betreue. Das ist nicht einfach. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und Sie oder jemand kann mir einen Rat oder Tipps geben. Danke schön.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luzy,

über die Entscheidung der Krankenkasse, das Hamburger Modell (Stufenweise Wiedereingliederung) abzulehnen und das Dispositionsrecht einzuschränken, können wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung nicht urteilen.

Wie KSC jedoch bereits beschreibt, dürfen Sie auch bei einer beantragten Rente arbeiten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Werneram 23.05.2023 | 23:03
Das ist (leider) übliches Vorgehen der Krankenkasse. Die hat allerdings nicht über die Rente zu befinden, sondern kann nur zur Antragstellung auffordern. Lassen Sie den Ihren Willen und beantragen Sie die EM-Rente. Damit sind Sie Ihrer Pflicht nachgekommen. Und dann fangen Sie einfach an, wieder zu arbeiten und machen auch der DRV gegenüber da draus kein Geheimnis. Selbst wenn die Rente bewilligt wird, müssen Sie nicht zwangsläufig aufhören mit der Arbeit.
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