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Experten-Antwort

Krankenkasse Zusatzbeitrag Nettorente

von Gast13.01.2021 | 18:56
84 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag erhöht. Es interessiert mich, wann entsprechende Benachrichtigungen mit der damit einhergehenden Veränderung der Nettorente versandt werden.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

Änderungen des Krankenkassensatzes ab 01.01. eines Jahres wirken sich bei Rentenbeziehern erst mit dem Bezug der Rente für den Monat März aus. Darüber erhalten Sie eine entsprechende Information. Dies geschieht normalerweise im Rahmen des Kontoauszugsverfahrens. Bei Überweisung der Rente für den Monat März steht dann der entsprechende Zusatz auf dem Kontoauszug.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karla,

freiwillig oder privat krankenversicherte Rentner bekommen bereits ab Januar 2021 einen erhöhten Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag und erhalten darüber auch einen gesonderten Bescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Geduldam 13.01.2021 | 19:20
Geduld. Die Änderungen werden erst ab dem 01.03. bei Rentenbezug wirksam und dann werden Sie einen entsprechenden Vermerk auf dem Kontoauszug finden. Es gibt aktuell wichtigere Dinge für die Rentenversicherung.
Siehe hieram 13.01.2021 | 19:46
Sie können sich die Veränderung in EUR auch selbst ausrechnen. Hat z.B. die Krankenkasse von 1,1% auf 1,5% erhöht, handelt es sich um eine Differenz von 0,4%. Davon tragen Sie die Hälfte, also 0,2%. Bei einem Betrag von 1.000 EUR Brutto-Rente wären dies also 1.000/100x0,2= 2,00 EUR. Ersetzen Sie die 1.000 EUR durch den Bruttobetrag Ihrer Rente lt. letztem Bescheid. Und ändern Sie ggfs. den Prozentsatz der Erhöhung. Bis Sie dann eine offizielle Mitteilung erhalten, verwahren Sie Ihre Berechnungen bei Ihren Unterlagen. Das Leben kann manchmal so einfach sein :-)
KSCam 13.01.2021 | 19:49
Bis die Märzrente Ende Februar oder Ende März fällig ist (erst ab dann wird das wirksam) ist noch Zeit genung. Und da Sie die Erhöhung ja kennen, können Sie es sich doch leicht ausrechnen.
Ihr Wunschnameam 14.01.2021 | 09:35
siehe hier Es muss nicht zwingend eine neue Mitteilung kommen. https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versi…
Gastam 14.01.2021 | 09:29
Danke.
Karlaam 14.01.2021 | 13:00
Dies ist aber bei gesetzlich freiwilligen versicherten wohl nicht so oder? denn die KK will ab Januar von mir den erhöhten zusatzbeitrag überwiesen haben. Wie ist es da bei der zuschusszahlung der Rentenkasse auch erst ab März? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Gruß Karla
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