Hallo Gast,
Änderungen des Krankenkassensatzes ab 01.01. eines Jahres wirken sich bei Rentenbeziehern erst mit dem Bezug der Rente für den Monat März aus. Darüber erhalten Sie eine entsprechende Information. Dies geschieht normalerweise im Rahmen des Kontoauszugsverfahrens. Bei Überweisung der Rente für den Monat März steht dann der entsprechende Zusatz auf dem Kontoauszug.