Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankenkasse Zusatzbeitrag Nettorente

von Gast13.01.2021 | 18:56
86 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag erhöht. Es interessiert mich, wann entsprechende Benachrichtigungen mit der damit einhergehenden Veränderung der Nettorente versandt werden.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

Änderungen des Krankenkassensatzes ab 01.01. eines Jahres wirken sich bei Rentenbeziehern erst mit dem Bezug der Rente für den Monat März aus. Darüber erhalten Sie eine entsprechende Information. Dies geschieht normalerweise im Rahmen des Kontoauszugsverfahrens. Bei Überweisung der Rente für den Monat März steht dann der entsprechende Zusatz auf dem Kontoauszug.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karla,

freiwillig oder privat krankenversicherte Rentner bekommen bereits ab Januar 2021 einen erhöhten Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag und erhalten darüber auch einen gesonderten Bescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Geduldam 13.01.2021 | 19:20
Geduld. Die Änderungen werden erst ab dem 01.03. bei Rentenbezug wirksam und dann werden Sie einen entsprechenden Vermerk auf dem Kontoauszug finden. Es gibt aktuell wichtigere Dinge für die Rentenversicherung.
Siehe hieram 13.01.2021 | 19:46
Sie können sich die Veränderung in EUR auch selbst ausrechnen. Hat z.B. die Krankenkasse von 1,1% auf 1,5% erhöht, handelt es sich um eine Differenz von 0,4%. Davon tragen Sie die Hälfte, also 0,2%. Bei einem Betrag von 1.000 EUR Brutto-Rente wären dies also 1.000/100x0,2= 2,00 EUR. Ersetzen Sie die 1.000 EUR durch den Bruttobetrag Ihrer Rente lt. letztem Bescheid. Und ändern Sie ggfs. den Prozentsatz der Erhöhung. Bis Sie dann eine offizielle Mitteilung erhalten, verwahren Sie Ihre Berechnungen bei Ihren Unterlagen. Das Leben kann manchmal so einfach sein :-)
KSCam 13.01.2021 | 19:49
Bis die Märzrente Ende Februar oder Ende März fällig ist (erst ab dann wird das wirksam) ist noch Zeit genung. Und da Sie die Erhöhung ja kennen, können Sie es sich doch leicht ausrechnen.
Ihr Wunschnameam 14.01.2021 | 09:35
siehe hier Es muss nicht zwingend eine neue Mitteilung kommen. https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versi…
Gastam 14.01.2021 | 09:29
Danke.
Karlaam 14.01.2021 | 13:00
Dies ist aber bei gesetzlich freiwilligen versicherten wohl nicht so oder? denn die KK will ab Januar von mir den erhöhten zusatzbeitrag überwiesen haben. Wie ist es da bei der zuschusszahlung der Rentenkasse auch erst ab März? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Gruß Karla
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026