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Experten-Antwort

Krankenkassenbeiträge auf betriebliches Altersvorsorgekapital

von Friedel Bajus16.02.2014 | 16:44
2365 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, zu 08/15 gehen ich nach Altersteilzeit in den Vorruhestand. Meine Firma hat uns im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sehr gute Bedingungen geboten. Zur normalen Betriebsrente konnten wir in ein extra Konto eigene Beiträge einsparen. Dies habe ich in den letzten 10 Jahren wahrgenommen. Diese Beiträge wurden mir von meinem Bruttogehalt abgebucht. Ich bin freiwillig in der TKK versichert. Jetzt kommt es zur Auszahlung auch dieser Summe zusammen mit den sonstigen Bestandteilen der Betriebsrente. Meine Frage: Ist dieses selbstangesparte Kapital KV versicherungspflichtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friedel Bajus,

diese Fragen zur Krankenversicherung können wir hier im Forum der Rentenversicherung leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

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12 Antworten

GroKoam 16.02.2014 | 18:34
Ja.
S. Goramam 16.02.2014 | 19:03
Ja. Wenn du gesetzlich versichert wärest, müßtest du ca. 18 % Sozialversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zahlen. Da du aber freiwillig bei der TKK versichert bist, greift ein anderer Modus, den dir die Experten sicherlich noch näher erläutern werden.
M. Bretschneideram 16.02.2014 | 19:09
Wenn sie sowohl über Bruttoentgeltumwandlung als auch gleichzeitig mit einem Zuschuss des Arbeitgebers angespart haben, werden sie meines Wissens beides voll der Sozialversicherungspflicht unterwrfen müssen. Nur dann, wenn sie ausschließlich privat angespart hätten, bestände meines Erachtens die Möglichkeit, daß die spätere Betriebsrente insoweit von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Dazu müßten allerdings noch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, wie u.a. Umschreibung der Versicherung alleine auf Privatzahler
Sternsucheram 17.02.2014 | 07:55
Fragen zum Krankenversicherungsrecht bitte an die Krankenkasse richten !!
Katjaam 17.02.2014 | 10:38
Folgende Beitragssätze müssen freiwillig Versicherte zahlen: 15,5 Prozent der Bruttorente. Auf Antrag zahlt die Rentenkasse 7,3 Prozent als Zuschuss. 15,5 Prozent der Leistungen einer Direktversicherung oder anderer Versorgungsbezüge. Einmahlzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt. 14,9 Prozent auf Riester-Rente, Rürup-Rente, Rente einer gesetzlichen Unfallversicherung, Auszahlungen einer privaten Kapitallebensversicherung. Auch hier werden Einmalzahlungen auf 120 Monate umgelegt. Verdienst bis 450 Euro: Der Arbeitnehmer trägt die Beiträge zur Pflegeversicherung, den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Bei einem Verdienst über 450 Euro werden anteilig Beiträge fällig. Gewinn aus selbständiger Tätigkeit: 14,9 Prozent. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Mieteinkünfte: 14,9 Prozent.
Katjaam 17.02.2014 | 10:42
Noch stärker werden Rentner belastet, die als „freiwillig versichert“ gelten. Dazu gehören viele Menschen, die während ihres Berufslebens nicht durchgängig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Die Regelung tifft beispielsweise Arbeitnehmer, die in jungen Jahren gut verdient haben und in einer privaten Kasse Mitglied waren, vor ihrem 55. Geburtstag aber in die gesetzliche Kasse zurückgekehrt sind. Sie gelten nur dann als pflichtversichert, wenn die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Können sie diese 90 Prozent nicht vorweisen, gelten sie als freiwillig gesetzlich versichert. Dann werden auch Beiträge auf Zahlungen fällig, die die Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Mitgliedern nicht interessiert – beispielsweise Auszahlungen einer privaten Kapitallebensversicherung. Besonders hart: Freiwillig Versicherte müssen sogar auf Einkommen des Ehepartners Beiträge bezahlen, wenn dieser in einer privaten Krankenkasse Mitglied ist.
Mayer K.am 17.02.2014 | 11:02
"Was für ein Schwachsinn". Lieber mal an die eigene Nase fassen. Da ist wohl mehr Schwachsinn als anderswo.
Katjaam 17.02.2014 | 10:59
Noch stärker werden Rentner belastet, die als „freiwillig versichert“ gelten. Dazu gehören viele Menschen, die während ihres Berufslebens nicht durchgängig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Die Regelung tifft beispielsweise Arbeitnehmer, die in jungen Jahren gut verdient haben und in einer privaten Kasse Mitglied waren, vor ihrem 55. Geburtstag aber in die gesetzliche Kasse zurückgekehrt sind. Sie gelten nur dann als pflichtversichert, wenn die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Können sie diese 90 Prozent nicht vorweisen, gelten sie als freiwillig gesetzlich versichert. Dann werden auch Beiträge auf Zahlungen fällig, die die Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Mitgliedern nicht interessiert – beispielsweise Auszahlungen einer privaten Kapitallebensversicherung. Besonders hart: Freiwillig Versicherte müssen sogar auf Einkommen des Ehepartners Beiträge bezahlen, wenn dieser in einer privaten Krankenkasse Mitglied ist.
Was für ein Schwachsinn.
entnommen aus einem Artikel der Abendzeitung München : Krankenkassen-Beiträge schmälern die Rente - Hohe Beiträge für Senioren von Susanne Stephan,
W*lfgangam 17.02.2014 | 19:05
Zitat von Mayer K. anzeigenausblenden
Hallo Mayer K., auch wenn ich Groko's Beiträge selten als von gewinnbringendem Inhalt getragen sehe, ist die Aussage nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Bei (sehr) guten Einkünften im Alter ist weder die freiwillige noch die private KV als die exorbitant teurere Variante zur Pflicht KV zu sehen, im Gegenteil - wie heißt es so schön, es kommt immer auf den Einzelfall an. Friedel Bajus gibt in seiner Frage an, dass er (zz.) in der freiwilligen GKV ist - wahrscheinlich wegen höheren Einkünften/Überschreiten der BBG KV. Mit Rentenbeginn wird sich das vermtl. wieder ändern, als Mitglied der Krankenversicherung der Rentner wieder pflichtversichert (sofern 9/10-Belegung erfüllt) ...mit all den folgenden Konsequenzen der beitragspflichtigen Einnahmen - bis hin zu einer Begrenzung der Beitragshöhe, wenn mit allen Altersbezügen die BBG wieder überschritten wird. Tipp an Friedel Bajus: Erstinfo würde ich dazu bei der eigenen KK einholen. Gruß w.
Mayer K.am 17.02.2014 | 21:24
"auch wenn ich Groko's Beiträge selten als von gewinnbringendem Inhalt getragen sehe, ist die Aussage nicht gänzlich von der Hand zu weisen" Ich bin der Meinung, daß Grokos Aussage gänzlich von der Hand zu weisen ist. Zum einen weil sie nichts zur Sache ("Schwachsinn") aussagt, sondern rein persönlich ist und zum anderen weil Katjas Angaben rein sachbezogen informativ sind, auch wenn danach nicht unbedingt vollumfänglich gefragt worden ist. ich bedaure , daß Sie hier dem GroKo zur Seite zu treten und sie keinen oder wenig Wert auf eine sachbezogene Argumentation legen.
W*lfgangam 17.02.2014 | 21:49
Zitat von Mayer K. anzeigenausblenden
...ich versuch den grad zu resozialisieren ;-) Von persönlichen Anfeindungen/niederen Trieben/Abneigungen mal abgesehen von ihm - über seine 'dürftigen' Inhalt müssen wir nicht sprechen, den sehen wir tagtäglich und rümpfen die Nase! Offensichtlich haben Sie meinen Beitrag nach den Goodwill/dann ABER nicht ganz bis zum Ende gelesen. Keinen Streit bitte, den 'Schwachsinn' von ihm als solchen nutze ich nur als Aufhänger ... im Beitrag von mir habe ich erklärt, wo die Feinheiten freiwillige GKV/PKV liegen können. Gruß w.
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