Hallo Friedel Bajus,
diese Fragen zur Krankenversicherung können wir hier im Forum der Rentenversicherung leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
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Hallo Friedel Bajus,
diese Fragen zur Krankenversicherung können wir hier im Forum der Rentenversicherung leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
entnommen aus einem Artikel der Abendzeitung München : Krankenkassen-Beiträge schmälern die Rente - Hohe Beiträge für Senioren von Susanne Stephan,Noch stärker werden Rentner belastet, die als „freiwillig versichert“ gelten. Dazu gehören viele Menschen, die während ihres Berufslebens nicht durchgängig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Die Regelung tifft beispielsweise Arbeitnehmer, die in jungen Jahren gut verdient haben und in einer privaten Kasse Mitglied waren, vor ihrem 55. Geburtstag aber in die gesetzliche Kasse zurückgekehrt sind. Sie gelten nur dann als pflichtversichert, wenn die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Können sie diese 90 Prozent nicht vorweisen, gelten sie als freiwillig gesetzlich versichert. Dann werden auch Beiträge auf Zahlungen fällig, die die Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Mitgliedern nicht interessiert – beispielsweise Auszahlungen einer privaten Kapitallebensversicherung. Besonders hart: Freiwillig Versicherte müssen sogar auf Einkommen des Ehepartners Beiträge bezahlen, wenn dieser in einer privaten Krankenkasse Mitglied ist.Was für ein Schwachsinn.
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