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Experten-Antwort

Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherung

von Friedel Bajus16.02.2014 | 16:34
1284 Ansichten
5 Antworten
Liebes Forum, zu 08/2015 gehe ich nach Altersteilzeit in den Vorruhestand. In 2016 wird mir eine Lebensversicherung zugeteilt. Diese wurde in 1991 abgeschlossen. Es handelt sich um eine Direktversicherung, eingetragen ist mein AG, Begünstigter bin ich. Als freiwillig Versicherter bin ich in der TKK. Die Beiträge zu der Lebens-Versicherung wurden mir monatlich von meinem Netto-Gehalt abgebucht. Nun die Frage: Ist diese Versicherung KV frei? Habe sie ja bezahlt aus meinem Nettogehalt NACH Abzüge aller Beiträge.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2014 | 08:52

Hallo Friedel Bajus,

diese Fragen zur Krankenversicherung können wir hier im Forum der Rentenversicherung leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

4 Antworten

Sternsucheram 17.02.2014 | 07:58
Warum richten Sie diese Frage nicht an Ihre Krankenkasse ? Die sollten sich doch am besten damit auskennen. Das ist ein Rentenforum!
w. Hoppen am 17.02.2014 | 11:29
Genau die gleiche Situation - Beiträge wurden vom Netto einbehalten und die KK (BEK) stellt sich auf den Standpunkt, dass davon auch die Beiträge gezahlt werden müssen. Wenn jemand etwas anderes juristisch belegen kann, wäre ich dankbar.
W*lfgangam 17.02.2014 | 19:45
w. Hoppen schrieb

Genau die gleiche Situation - Beiträge wurden vom Netto einbehalten und die KK (BEK) stellt sich auf den Standpunkt, dass davon auch die Beiträge gezahlt werden müssen. Wenn jemand etwas anderes juristisch belegen kann, wäre ich dankbar.

Hallo w. Hoppen, Google: krankenkassenbeiträge auf direktversicherungen wirft mehr aus, als Sie heute noch lesen könnten. 2. Eintrag fällt mir BSG (Urteil) ins Auge ...ja da war mal was letztes/vorletztes Jahr. Mitlesende/Fragende, bitte bemüht Euch doch etwas, Fragen - die außerhalb der DRV liegen - mal mit Suchmaschinen zu recherchieren (ich weiß, manchmal fallen einem nicht die 'richtigen' Stichworte ein), und wie so oft, gibt es dann einen kleinen Schubs von hier - gern geschehen. Tipp: die BEK ist auch 'nur' eine Behörde, also erst mal Widerspruch einlegen, aus Ihrer Sicht begründen bzw. stichhaltige Begründung einfordern. Der nächste Weg ist Klage/Sozialgericht – auch immer noch kostenfrei (sofern Sie keinen Anwalt einschalten). Vorab lässt sich auch noch das Bundesversicherungsamt einschalten -> Google/Aufgaben/Kontakt Gruß w.
Konrad Schießlam 09.03.2014 | 14:03
Habe dies heute erst gelesen.Bin zwar keine Krankenkasse, meine aber folgendes. Bei monatlicher Verrentung wird der Beiitrag wie bei der gesetzlichen, höchstens bis zur Bemessungsrenze von monatlich 4050 ab- verlangtIm Vergleich zur ges. Rente, nicht nur 10,25% ( 8.20 " und 2,05 Pflegever- versicherung ) sind es aber für die Direkt- versicherung 17,55 %, da es keinen AG. Anteil von 7 3% gibt. Auch wenn die Auszahlung in einer Summe gilt, greift der Staat zu. Beispiel: 50.000 Auszahlung a/ 5.000 im Jahr also 10 Jahre lang. Deshalb den monatlichen Beitrag aus ( 5000 :12) 416,67 Euro mit 17,55% 73,12 Beitrag zusätzlich. MfG.
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