Sehr geehrter Herr FoxMax,
grundsätzlich handelt es sich bei der Betriebsrente um einen Einkommenszufluß an Sie. Damit dürften Sie insoweit auch der Beitragspflicht unterliegen. Eine doppelte Verbeitragung der Betriebsrente ist m. Ea. nicht richtig.
Ich empfehle die Krankenkasse aufzusuchen und die Sache persönlich zu klären.