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Krankenkassenbeiträge für Direktversicherung die privat weitergeführt wird

von Clausi21.10.2010 | 22:12
3396 Ansichten
8 Antworten
Ich habe eine Lebensversicherung, die erst 1 Jahr privat gezahlt wurde, dann 9 Jahre als Direktversicherung lief und dann wieder nach Ausscheiden aus der Firma 11 Jahre privat gezahlt wurde. Ich habe gehört, daß kürzlich ein Urteil gefällt worden sein soll, daß bei einer solchen konstellation für die gesamte LV bei Auszahlung keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden müssen. Können Sie mir das bestätigen? Finde leider im Internet keinen Hinweis auf dieses angeblich noch sehr junge Urteil.

8 Antworten

-_-am 21.10.2010 | 22:27
Das ist keine Frage für das Forum der gesetzlichen Rentenversicherung sondern für die Krankenversicherung. Versuchen Sie es hier: http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php…
Clausiam 21.10.2010 | 22:38
Danke für den Hinweis. Dieses Forum ist aber scheinbar nur für Unternehmen, nicht für Versicherte. Gibt es ein solches Forum auch für die Versicherten?
Clausiam 22.10.2010 | 12:38
Habe gerade eine neue Info von meinem Steuerberater. Er sieht das so, daß aufgeteilt wird. Direktversicherungszeit: Krankenkassenbeiträge sind zu zahlen Private Zeit: Keine Beträge. Also in meinem Fall: 12 Jahre frei und für 9 Jahre bezahlen.
Großkopfam 24.10.2010 | 16:51
Wo liegt die Ursache für die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten? Nun ich denke infolge der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung stehen immer weniger Beitragszahlern immer mehr Rentenempfänger gegenüber. Daher müssen neue Einnahmequellen erschlossen werden, zumal man es in früheren Zeiten, wo dieses Verhältnis noch umgekehrt war, versäumt hat entsprechende Rücklagen zu bilden. Stattdessen wurden die früheren Überschüsse für versicherungsfremde Leistungen und Wahlkampfgeschenke regelrecht "verpulvert". Jetzt holt man sich einen weiteren Zuschlag zur Deckung dieser Finanzierungslücke von gerade denjenigen, die bereits ausreichend für ihren Versicherungschutz gezahlt haben. Das ist eine Unverschämtheit, zumal man es dann noch so in den Urteilen so begründet, daß die Rentner die jüngeren Beitragszahler entlasten müßten. Gerade dieser Ausgleich von jung und alt ist ja gerade auch Sinn einer Versicherung. Wenn die Politik in Zeiten wachsender Beiträge die Überschüsse "verplempert" muß sie auch in Zeiten sinkender Beiträge für die Defizite einstehen. Denn gerade diese Überschüsse wären jetzt zum Ausgleich der Defizite infolge der Überalterung erforderlich. Auch dies ist Sinn und Zweck einer Versicherung solche Rücklagen zum Ausgleich vorhersehbarer Defizite zu bilden. Es ist daher nur fair und gerecht, daß nun auch die Politik, die in früheren Zeiten, diese Überschüsse "verpulvert" hat, jetzt für die Defizite einsteht. Diese Tatsachen scheinen aber die oben, genannten höchstrichterliche Urteile aber völlig außer acht zu lassen. Stattdessen werden einfach Falschbehauptungen aufgestellt. Also mich ärgert sowas.
Franckam 22.10.2010 | 00:38
Clausi schrieb

Habe gerade eine neue Info von meinem Steuerberater. Er sieht das so, daß aufgeteilt wird.

Direktversicherungszeit: Krankenkassenbeiträge sind zu zahlen

Private Zeit: Keine Beträge.

Also in meinem Fall: 12 Jahre frei und für 9 Jahre bezahlen.

Sehr geehrter Clausi, das Urteil ist noch nicht veröffenlicht. Es liegt zur Zeit nur eine Pressemitteilung vor. Aber Ihre Annahme ist richtigt. Allerdings kann das Bundessozialgericht (BSG) in solchen Fällen ganz anders entscheiden. Aktenzeichen: Urteil Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1660/08) Siehe auch unter: https://www.xing.com/net/pri9639d4x/versicherung/gesetzestexte-a… oder auf der Seite der BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-… Gruß Frank J. Kontz
Clausiam 21.10.2010 | 22:45
W*lfgang schrieb

...oder hier ff., da finden Sie zumindest das/die Urteil/e aus 09.2010:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=15154

Gruß

w.

Versuchen Sie es hier: (...)
...oder hier ff., da finden Sie zumindest das/die Urteil/e aus 09.2010: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Gruß w.
Herzlichen Dank! Das hat mir schon sehr weiter geholfen. Mein Post davor bezog sich auf den Hinweis mit dem AOK-Forum
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