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Krankenkassenbeitrag

von Röder31.08.2009 | 20:50
837 Ansichten
2 Antworten
Liebe Forumsteilnehmer, vielleicht kann mir meine Frage jemand beantworten, im voraus vielen Dank ! Ich habe noch zwei Monate Alg 1 Anspruch, wenn ich nun einen Antrag auf EM Rente stelle, wer bezahlt dann nach Ablauf des Alg 1 Anspruch die Beiträge für die Krankenkasse. Muß ich dann den Krankenkassenbeitrag selbst bezahlen ? Auf Hartz 4 habe ich keinen Anspruch. Mit freundlichen Grüßen Röder

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.09.2009 | 09:17

Zwecks Aufrechterhaltung des Krankenversicherungsschutzes wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

1 Antworten

Chrisam 31.08.2009 | 21:46
Eigentlich eine Frage für Ihre Krankenkasse. Wenn Sie aber nach Ablauf des ALG I keinen Anspruch auf eine Familienversicherung haben, so müssen Sie ihren Beitrag selber zahlen, spätestens bis über Ihren Rentenantrag entschieden wurde. Wenn Sie als Rentenantragsteller pflichtversichert sind, bekommen Sie die gezahlten Beiträge aber erstattet, falls die Rente bewilligt wird. Wenn nicht pflichtversichert, so erhalten Sie einen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung. Weitere Fragen sollten Sie aber ihre Krankenkasse stellen;)
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