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Experten-Antwort

Krankenkassenbeitrag ändert sich

von Timo16.02.2018 | 13:05
705 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, Sie geben in "Aktuelles" an, dass sich der Krankenkassenbeitrag zum Januar 2018 geändert hat (häufig verringert). Bei den Renten würde dies aber erst mit einer Verzögerung durchgeführt. Wo steht das im Gesetz? Timo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Timo,

nach § 247 S. 3 SGB V wirken sich Änderungen der Zusatzbeitragssätze erst zwei Monate später auf die Beitragszahlung aus Renten aus.

Ändert sich der von der jeweiligen Krankenkasse festgelegte Zusatzbeitragssatz, ist der geänderte Beitragssatz vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an zu berücksichtigen. Dies gilt für Beitragssatzsenkungen und -erhöhungen gleichermaßen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

senf-dazuam 16.02.2018 | 13:17
wie wäre es hiermit: § 247 SGB V Beitragssatz aus der Rente Für Versicherungspflichtige findet für die Bemessung der Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der allgemeine Beitragssatz nach § 241 Anwendung. Abweichend von Satz 1 gilt bei Versicherungspflichtigen für die Bemessung der Beiträge aus ausländischen Renten nach § 228 Absatz 1 Satz 2 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes gelten jeweils vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an; dies gilt nicht für ausländische Renten nach § 228 Absatz 1 Satz 2.
Unverständnisam 16.02.2018 | 13:32
Und jetzt Timo? Was ändert sich für Sie durch die Benennung der Gesetzesgrundlage? Es bleibt dabei. Änderungen für Rentenbezieher werden ab dem 01.03. wirksam!
Timoam 16.02.2018 | 13:38
Es ändert sich nichts - aber ich habe etwas gelernt... Neugierig sein und lernen ist nie verkehrt. Timo
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