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Krankenkassenbeitrag auf Lebensversicherung mit Gehaltsabtretung

von cumbre26.01.2007 | 18:40
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Unsere Politiker betätigen sich immer mehr als Wegelagerer. Da soll man für das Alter selbst vorsorgen. Hat man dies getan, ändert man einfach ein Gesetz, wie zuletzt bei den Lebensversicherung aus Gehaltsabtretung geschehen. Ist das Gesetz wirklich schon durch, dass auf diese Versicherung bei Fälligkeit der volle Krankenkassenbeitrag berechnet wird? Dies würde bedeuten, dass man bei einer LV-Summe von 100 T€ = 16 T€ Krankenkassenbeitrag, allerdings auf 120 Monate verteilt (ob man schon Tod ist oder noch lebt) und das Sozialgericht hat dies als richtig empfunden. In welchem Staat lebe ich - Deutsch Uganda?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo cumbre,

da es sich hier um eine Frage zur Krankenversicherung handelt, kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten. Versuchen Sie es doch z.B. mal beim Expertenforum der AOK: http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo cumbre,

da es sich hier um eine Frage zur Krankenversicherung handelt, kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten. Versuchen Sie es doch z.B. mal beim Expertenforum der AOK: http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html

3 Antworten

Bernhardam 26.01.2007 | 19:58
Es gibt bereits ein erstes Urteil des BSG in einem Musterprozess, das die Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage für zulässig erklärt. http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11866&SID=RjYwKwq5Ki7… Das entsprechende Gesetz ist seit 1.1.2004 in Kraft. Tote müssen aber keine Beiträge mehr bezahlen, wenn man also zum Wohle seiner Erben vor Ablauf der 120 Monate verstirbt, kann die Krankenkasse von den Erben (nach bisher geltendem Recht) keine Beiträge mehr verlangen. Sie leben natürlich in Deutschland, wo sonst auf der Welt könnten Politiker auf die Idee kommen, Sozialbeiträge auf fiktive Einkommen zu erheben? Die Begründung des Staates ist sehr einfach: "Ohne diese Beiträge kann die solidarische Krankenversicherung nicht mehr finanziert werden" (O-Ton Ministerin Ulla Schmidt). Ihr Sprecher Klaus Vater erklärt, diese Art der Beitragserhebung sei noch sehr zurückhaltend, weil "auf die Zinsen keine Beiträge erhoben werden" (was nur auf pflichtversicherte Rentner zutrifft). Demnächst kommt also die Verbeitragung fiktiver Zinsen ... Und was die Wegelagerei betrifft, so halte ich es mit dem Kirchenvater Augustinus: "Was anders sind also Reiche, wenn ihnen Gerechtigkeit fehlt, als große Räuberbanden?“ (De Civitate Dei, Original in Latein).
Gerechtam 27.01.2007 | 00:05
Hallo deutsches verschlafenes Volk, wann wirst Du endlich wach und stoppst dies Ausbeutung ! Wähle endlich andere Politiker, die ehrlich sind und nicht in die eigene Tasche wirtschaften, was sie vorher vom volk ergaunert haben !!!
Antoniusam 27.01.2007 | 16:48
Und welche Partei empfehlen Sie, "Gerecht" ? Ich bin sehr gespannt !
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