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Experten-Antwort

KrankenKassenbeitrag auf Rente

von A.Müller16.02.2017 | 18:08
1393 Ansichten
6 Antworten
Hallo habe eine Frage. Seit kurzem bin ich Rentnerin und bezahle dafür Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung. Nun erhalte ich aus einem Arbeitsverhälnis in der Schweiz von dort auch eine Rente von 67 SFr das sind etwa umgerechnet 61 Euro im Monat. Nun wird mir von der DAK von diesem Betrag noch insgeamt 7,10 Euro Kranken und Pflegeversicherung abgezogen. Ist die rechtens oder gibt es wie bei einer Betriebsrente einen Mindestbetrag (dort) 127 Euro bis zu diesem Betrag keine Sozialabgaben bezahlt werden muss. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2017 | 10:36

Hallo A. Müller,

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden unter anderem aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Betriebsrenten berechnet.

Dies gilt auch für vergleichbare ausländische Leistungen.

5 Antworten

KSCam 16.02.2017 | 18:25
Ist das rechtens? Ich meine Ja! Oder fänden Sie es gerecht wenn der ausländische Teil einer Rente beitragsfrei wäre? Nehmen Sie mal an Sie und Ihre Nachbarin haben beide 1000 € Rente - Sie haben 1000 € Rente aus D weil Sie immer hier gearbeitet haben. Die Nachbarin hat ihr halbes Berufsleben in Österreich verbracht und bekommt aus D 500 € und aus A 500 €. Was würden Sie sagen wenn die Rente aus A beitragsfrei wäre? Wenn also Ihre Nachbarin bei gleichem Einkommen nur halb so viel KV zahlen müsste? Und der Vergelich einer gesetzlichen Rente mit einer Betriebsrente ist in meinen Augen das selbe wie wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht.......
W*lfgangam 16.02.2017 | 18:34
Hallo A.Müller, auch auf die der dtsch. Rente vergleichbaren Auslandsrenten sind die gleichen Betragssätze anzuwenden, da gibt es keinen Freibetrag : https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__228.html… Betriebsrenten gelten nur als "der Rente vergleichbare Einnahmen" /Versorgungsbezüge: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html… Gruß w.
Akimonam 17.02.2017 | 11:18
Nach meinem Wissen sind Beträge für KK + PV erst fällig wenn die Summe aller Betriebsrenten und ähnlichem (auch Witwenrenten) einen Betrag übersteig. 2017 ist die Grenze 148,75€. Das ist der 20. Teil der Beitragsbemessungsgrenze (2017 = monatlich 2975€.).
Akimonam 17.02.2017 | 11:21
Beiträge soll das 5. Wort heißen. Also z.B. : Aus der Schweiz ca. 61,-€ + Zusatzversorgung in D ca. 100,-€ - dann alles Beitragspflichtig.
KSCam 17.02.2017 | 13:37
@Akimon: Es ist nicht zielführend was Sie schreiben, weil die Schweizer Rente keine Betriebsrente ist - zumindest hat A.Müller nichts davon erwähnt. Im Fragezusammenhang muss es sich dabei um die gesetzliche Rente der Schweiz (=AHV Rente) handeln. Und die wird von der DAK vollkommen zu Recht verbeitragt.
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