Hallo Gisela
Sonstige Vorsorgeaufwendungen können bei Steuerpflichtigen, die ihre Aufwendungen für die Krankenversicherung und Krankheitskosten vollständig aus eigenen Mitteln (z.B. Selbständige) tragen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.400,-- Euro abgezogen werden; bei allen anderen Steuerpflichtigen vermindert sich der Höchstbetrag auf 1.500,-- Euro.
Bei Rentnern beteiligt sich grundsätzlich der Rentenversicherungsträger an der Zahlung des Krankenkassenbeitrags. Bei in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentnern wird von der Rente ein Beitrag zur Krankenversicherung erhoben, den der Rentner und der Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte tragen. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Rentnern, wird auf Antrag ein Beitragszuschuß zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung gewährt.
MfG