Hallo Wolfgang,
erst nach Bekanntgabe in Bundesgesetzblatt besteht Klarheit über die gesetzlichen Regelungen. Da die Beitragshöhe durch Ihre Krankenkasse festgesetzt wird, empfehlen wir Ihnen sich zu gegebener Zeit dort zu informieren.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung