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Experten-Antwort

Krankenkassenbeitrag nach Renteneintritt enorm gestiegen

von Hans-Peter06.07.2026 | 13:19
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6 Antworten

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Hallo, ich bin Rentner, arbeite aber nach wie Vollzeit weiter, ich bin bereits über der Beitragsbemessungsgrenze und freiwillig versichert, die Barmer stellt nun enorm erhöhte KK-Beiträge in Rechnung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Peter,

 

sofern Ihre Krankenkassenbeiträge von der Rente und Beschäftigung in der Summe den Höchstwert der Krankenkassenbeiträge überschreitet, könnte es sein, dass Sie am Ende des Jahres die zu viel gezahlten Beiträge wieder von der Krankenkasse erstattet bekommen.

 

Wenden Sie sich bitte für zuverlässigere Auskünfte an Ihre Krankenkasse.

 

Freundliche Grüße

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5 Antworten

Was soll das?am 06.07.2026 | 13:24
Das können Sie gern bei Ihrer Krankenkasse ansprechen, hier sind Sie völlig falsch.
KKam 06.07.2026 | 13:30
Sollten Sie mit Ihren Gesamteinkünften über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wenden Sie sich zwecks weiterer Prüfung mit Ihren Belegen wie zum Beispiel monatlichen Verdienstnachweisen an Ihre Krankenkasse.
Mimimiam 06.07.2026 | 13:34
Hier der Grund: Wer Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung erhält, ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert. Aktuell zahlt dafür der Bund Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 144 Euro monatlich. Laut Krankenkassen sind diese Beiträge aber viel zu gering und decken nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Gesundheitskosten. Die anderen zwei Drittel gehen demnach zulasten der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, die gesetzlich Versicherten übernehmen mit ihren monatlichen Beiträgen das daraus entstehende Defizit.
Tinaam 08.07.2026 | 10:30
Vermutlich liegt das am Beitragszuschuss. Wenn Sie als arbeitender Rentner den Höchstbeitrag zahlen, bedeutet das, dass Sie über der Pflichtgrenze liegen und freiwillig krankenversichert sind. In diesem Fall werden von der Rente keine Krankenversicherungsbeiträge abgezogen, sondern Sie bekommen die Rente ohne Abzug ausgezahlt zuzüglich dem Anteil, den der Rentenversicherungsträger als Krankenversicherungsbeitrag zu tragen hat. Diesen Teil nennt man Beitragszuschuss. Im Gegenzug sind Sie dann verpflichtet, den gesamten Beitrag (eigenen Anteil plus Beitragszuschuss) an Ihre Krankenkasse abzuführen. Wenn Sie aufgrund der Höhe Ihres Verdienstes sowieso schon den Höchstbeitrag zahlen, erhöht sich Ihr eigener Beitrag nicht - allerdings dürfen Sie den Beitragszuschuss nicht behalten - der steht der Krankenkasse zu. D.h. im Endergebnis zahlen Sie dann den Höchstbeitrag plus den Krankenversicherungszuschuss an Ihre Krankenkasse ...
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