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Experten-Antwort

Krankenkassenbeitrag u.s. Abzüge

von Frank Ripholz01.07.2016 | 09:18
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Guten Morgen , mich beschäftigt folgendes : wenn ich sterbe bekommt meine Frau die große Witwenrente , in der jetzt bezogenen Rente sind ja bereits Krankenkassenbeiträge und Pflegevers.Beiträge abgezogen . Da ich aber tot bin hätte es aber keinen Sinn mehr diese Beiträge weiter von der Rente abzuziehen ! meiner Logik nach müßten dann diese Abzüge wieder zur Witwenrente aufaddiert werden . Ist das von der Logik richtig und wie wird es gehandhabt ?? mfG Frank Ripholz

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Krankenversicherungspflichtige Rentner müssen aus ihren Einnahmen Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung zahlen. Erhält ein Rentner mehrere Renten aus der Rentenversicherung z.B. eine eigene Altersrente und daneben noch eine Witwenrente, sind beide Renten Einnahmen des Rentners (in diesem Fall Einnahmen Ihrer Frau) und es müssen aus jeder Rente Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung gezahlt werden.

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15 Antworten

galgenhumoram 01.07.2016 | 09:33
Mit Logik hat das Ganze nichts zutun, sondern mit den gesetzlichen Grundlagen für die Beitragserhebung der Krankenkasse: Wenn Ihre Frau eine Witwenrente erhält, ist dies ebenso wie eine Versichertenrente eine beitragspflichtige Einnahme. Aus dieser sind bei Vorliegen einer Pflichtversicherung ebenfalls Beiträge zur KV/PV abzuziehen. Eine Rückrechnung erfolgt durch Ihr Ableben dann nicht, da Ihre Frau dann die Berechtigte ist.
Frank Ripholzam 01.07.2016 | 10:04
danke für die Antwort , nur , ich verstehe das nicht ganz , meine Frau zahlt doch bereits aus ihrer eigenen Rente alle Pflichtbeiträge . Wofür wird dann mein Beitrag verwendet ?
Santanderam 01.07.2016 | 10:11
Nochmals. Das ist nicht IHR Einkommen. Das ist Einkommem der Witwe. Einkommen ist unter anderem KV-Versicherungspflichtig.
Philipp O.am 01.07.2016 | 10:18
Ihre Ausführungen sind völlig korrekt und logisch nachvollziehbar. Das interessiert aber den Staat nicht. Der braucht Geld und er holt es sich, wo er es am leichtesten bekommen kann. Das ist nun mal bei der Rente, wo er unmittelbaren Zugriff hat. Begründungen lassen sich immer finden und die Rechtsprechung und Richter stehen auf der Seite des Staates, und die sind gewitzt genug, das abzusegnen. Besonders grass ist der Staat bei Betriebsrentnern vorgegangen. Hier hat er sogar rückwirkend Betriebsrenten mit Krankenkassenbeiträge belegt, was im Grunde entgegen rechtsstaatlicher Grundsätze ist (Vertrauensschutz, Rückwirkungsverbot von Gesetzen). Die Richter haben es abgesegnet. Wen wundert es. Verschiedene südamerikanische Staaten haben diese Vorgehensweise im Hinblick auf die Ausnutzung der Rentenkasse für andere Zwecke perfektioniert.
aqam 01.07.2016 | 10:46
Zitat von galgenhumor anzeigenausblenden
Natürlich ist das logisch und folgerichtig. Wer mehr Einkommen hat, der muss auch mehr zahlen - bis zu einer bestimmten Grenzen (Beitrgasbemessungsgrenze). Und wenn die nebenbei noch selbständig ist, muss sie auch den Einkommen auch Beiträge entrichten. Und wenn Sie aus dem Ausland noch eine Rente bezieht, dann muss sie davon auch Beiträge entrichten. und und und und - bis zur besagten Grenze.
Nahlaam 01.07.2016 | 10:50
Wenn Sie neben der "normalen" Rente noch eine Rente aus VBL / ZVK beziehen, zahlen Sie ja auch zweimal Krankenversicherungsbeiträge...
Schießl Konradam 01.07.2016 | 11:13
Kurzum, warum schreibt das keiner? Für das Jahr 2016 gilt nun mal in der gesetzlichen Krankenversicherung , insgesamt sind bei der Bemessungsgrenze von 50850,monatlich 4237,50 Renten Beiträge zur Krankenversicherung fällig. Habe schon von vielen die Meinung gehört, obwohl meine Frau schon verstorben ist verlangt der Gesetzgeber noch Beitrag von der Witwenrente. Meine Antwort, obwohl die Frau schon verstorben ist, bekomme ich für meine Frau noch Rente. MfG.
Herr Korteam 01.07.2016 | 11:23
Ja, ja nach Nahlas Argumentation müssen sie sogar froh sein, daß 2mal oder mehr Krankenversicherungsbeiträge zahlen dürfen....
KPJMKam 01.07.2016 | 12:21
Alle in der GKV sind doch eine Solidargemeinschaft. Da muß jeder beitragen was er zu Leisten fähig ist bis zur Bemessungsgrenze. Bei Beginn der Rente kann jeder entscheiden ob er beitreten will. Ich würd es auch nicht richtig finden mit geringer eigener Rente nur wenig GKV Beitrag zu zahlen und vielleicht auf die hohe Hinterbliebenenrente nichts. Wer bei Beginn der Rente erklärt das er nicht dazu gehören will muß auch keine GKV Beiträge auf seine Renten oder andere Einkünfte zahlen.
G. Hammeram 01.07.2016 | 17:29
Zitat von KPJMK anzeigenausblenden
Ach eine Solidargemeinschaft sind wir. Jeder kann kommen und gehen wann er will und Beiträge können nach Belieben geleistet werden. Auch jeder Asylant kann mal schnell bei der Solidargemeinschaft abschöpfen, irgendwelche Dummen, welche die Politik zum Abzocken braucht, lassen sich ja immer finden. Und solche Schergen und Vasallen, die ganze System aufrecht halten, haben sich in Deutschland stets finden lassen. Selbst im 3. Reich haben sich genug Unterstützer finden lassen, die das ganze am Laufen hielten.
KSCam 01.07.2016 | 18:41
Das alles ist doch ein alter Hut und hat einen ewig langen Bart. Die Beitragspflicht in der Krankenversicherung der Rentner gibt es so schon seit über 30 Jahren. Warum man sich darüber noch derart aufregen kann, verstehe ich nicht. Wenn man einmal kapiert dass hier nicht der Verstorbene Beiträge zahlt, sondern die Witwe aus Ihrem Einkommen, der Witwenrente (und eben auch aus weiteren Einkünften die sie erhält) ist doch alles relativ logisch, oder? Aber das wollen oftmals die Witwen und Witwer nicht verstehen, diese Fragen tauchen seit 30 Jahren monatlich x mal bei jedem Berater der DRV auf. Natürlich wäre es viel, viel schöner wenn alle Rentner kostenlos krankenversichert wären.......aber das Leben ist halt weder Wunschkonzert noch ein Ponyhof. Und die DRV und hat sich an die bestehenden Gesetze zu halten.
Frau Semmleram 01.07.2016 | 19:19
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ursprünglich bestand überhaupt keine Pflicht für Rentner zur Bezahlung von Krankenversicherungsbeiträgen. Erst als die Politiker mal gemerkt haben, daß die Knete doch nicht reicht, haben sie diese eingeführt. Ob es schon 30 Jahre waren oder gar viel später, möchte ich mal dahingestellt lassen. Aber sicherlich wird einer der Forumteilnehmer es genau wissen. Warum sollen denn eigentlich Rentner Krankenversicherungsbeiträge bezahlen? Diese haben zur Zeit ihres Erwerbslebens doch genug gezahlt. Wenn die Politik Reserven nicht anlegt, sondern für versicherungsfremde Leistungen ausgibt, warum sollen denn die Rentner dafür bluten?
W*lfgangam 01.07.2016 | 20:23
Zitat von Frau Semmler anzeigenausblenden
...ursprünglich gingen Rentner auch erst mit 70 in Altersrente, hatten kein Internet, heizten mit Koks und Briketts/zumindest die Wohlhabenden, und Herr Kaiser war nicht Versicherungsagent, hatte zudem noch einen Bart. Suchen Sie sich aus, welche 'Errungenschaften' sie wiederhaben wollen? ;-) Nebenbei, der KV-Beitrag auf Renten wurde in den 80ern eingeführt - wenn dann einige die Informationen zu Hinterbliebenenrenten 'schleifen' lassen (meine Frau kocht, der Rest geht Sie nichts an) und sich dann (immerhin) jetzt schon hier erkundigen, brauchen Sie nicht zu wundern, das inzwischen das Rad erfunden wurden/Veränderungen schon länger bestehen, was krankenversicherungspflichtige Einnahmen sind. Gruß w. *grübel - ich merk schon, die Fragen/Anworten nähern sich WE-Niveau ;-)
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