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Krankenkassenbeitragssatz in der GKV für Rentner

von EckhardHa15.01.2008 | 13:51
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5 Antworten

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Bei meiner Krankenkasse gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch ein ermäßigter Satz von 13,6% + 0,9 %., der für Rentner angabegemäß aber nicht zutrifft, da vom Gesetzgeber so beschieden wurde. Es wird also der Beitragssatz von 14,5 % + 0,9% verlangt. Kann ich mich dagegen wehren? Und wenn ja, wer ist der Ansprechpartner? Laufen ggf. entsprechende Musterprozesse gegen diese Willkür?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Beiträgen kann ich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung kaum widersprechen.

Aufgrund des Beitrages von "Falsches Forum" darf ich Sie an (z.B.) www.aok.de oder www.forum-krankenversicherung.de verweisen.

4 Antworten

Falsches Forumam 15.01.2008 | 14:21
Hier geht es um RENTE.
Michael1971am 15.01.2008 | 14:35
Hallo, ist alles bereits durch ständige BSG-Rechtsprechung entschieden. Leider nicht in Ihrem Sinne. Auszug aus einer Entscheidung vom 10.05.2006 (B 12 KR 23/05 R), dortige Randziffer 28: Wenn der Gesetzgeber sowohl in § 247 SGB V für die Rente als auch in § 248 SGB V für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen vorschreibt, dass bei Versicherungspflichtigen für diese Einnahmen der allgemeine Beitragssatz gilt, ist dies keine gleichheitswidrige Abweichung von den in den §§ 241 bis 243 SGB V vorgegebenen Regelungen, die eine Differenzierung des Beitragssatzes gerade nach dem Risiko der Inanspruchnahme von Krankengeld vorsehen. Insbesondere musste der Gesetzgeber für Personen, die als Rentner nach § 5 Abs 1 Nr 11 SGB V versicherungspflichtig sind und als solche mangels versicherungspflichtiger Beschäftigung keinen Anspruch auf Krankengeld erwerben können, nicht etwa als Folge der Systematik der §§ 241 bis 243 SGB V den ermäßigten Beitragssatz ihrer Krankenkasse festsetzen. Er konnte vielmehr für die versicherungspflichtigen Bezieher einer Rente als Gruppe beitragsrechtliche Sonderregelungen vorsehen, wie er dies auch in der Vergangenheit immer getan hat.
Antoniusam 15.01.2008 | 17:34
Streng genommen ist der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 %, der ebenfalls auch von den Rentnern erhoben wird, genauso ungerecht, weil er nicht nur zur Finanzierung des Zahnersatzes, sondern auch zur Finanzierung des Krankengeldes gedacht ist. Aber dagegen vorgehen zu wollen, ist offensichtlich sinnlos ! MfG
Schiko.,am 15.01.2008 | 21:43
Viel lärm um nichts, so geht es allen rentnern, klage ist papier verschwendung. MfG
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