Hallo Steffi,
zur Auszahlung kommt das Netto-Übergangsgeld. Vom kalendertäglichen Bruttobetrag werden sämtliche gesetzliche Beiträge abgeführt. Im Einzelnen sind dies:
- Steuerabzüge,
- Solidaritätszuschlag,
- Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung,
- Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung,
- Beiträge zur Pflegeversicherung,
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung