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Krankenkassenzuschuss als Rentner wohnhaft in der Schweiz

von Ewald08.09.2022 | 13:40
789 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin demnächst Rentner und habe da ich in Deutschland geboren und viele Jahre gearbeitet habe eine deutsche Rente. Ich bin schon immer Privatversichert (Deutsche Versicherung ). Seit ich in der Schweiz bin, wurde mir die obligatorische Krankenversicherung der Schweiz aufs Auge gedrückt. Frage 1.) Kann ich einen Antrag R0820 Zuschuss als Rentner zur Krankenversicherung stellen.? Oder wird der abgelehnt, weil ich ja in der Schweiz dies Krankengrundversicherung habe. Frage 2.) Ich bezahle für meine Private 480 € im Monat. Bekomme ich davon die Hälfte ? Oder nur die 7,95% auf meine Rente.? Frage 3.) Wann rentiert ein Antrag nicht, weil dann ev. mehr abgezogen wird als dazu kommt.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.09.2022 | 07:01

Liebe Teilnehmende am Forum,

die Forenregeln weisen deutlich darauf hin, dass dies hier kein Forum für politische Diskussionen ist. Ebenso legen wir Wert darauf, dass sich die Forenteilnehmer höflich begegnen und sachbezogen bleiben. Das scheint an dieser Stelle nicht mehr möglich zu sein. Deshalb wird dieser Thread geschlossen.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

24 Antworten

Ewald stell Anträge ohne Endeam 08.09.2022 | 14:09
sonst haben die Brüder nichts zu tun.
Hallo Ewaldam 08.09.2022 | 14:02
Du wirst schlicht von der DRV u der Krankenkasse "legal über Gesetze" betrogen. In dem Moment, wo jemand aus der Schweiz eine Rente Schweiz und Deutschland bekommt, erhältst Du keine Befreiung von der Versicherungspflicht./KVG Solothurn. Du bekommst keine Zuschuss zur Krankenkasse, es nennt sich wohl" legaler Betrug " am Versicherten. So bist Du dabei jeden Monat ohne Zuschuss zur KV von über 600.-- Sfr selbst zu bezahlen. Gleich ob Du 40 oder 50 Versicherungsjahre bei der DRV hast. Schreib doch mal den Deutschen Bundestag Petitionsausschuss an. Den Brief den Du bekommst kannst Du im WC aufhängen. Bezahlt hast Du es, aber bekommen wirst Du es nie. deshalb, sollten Rentner nie, vor dem legalen Rentenalter in die Schweiz einreisen. (nur als Zweitwohnsitz unter 6 Monate Anwesenheit) weil Sie in der Schweiz zwangsversichert werden zur AHV / Kleinstrente beziehen und dann legal, von den Deutsche u Schweizern abgemolken werden. Sorry DRV, für die Rechte Euerer Versicheten, seid Ihr nie zuständig. Fürs Abzocken schon. Da die Schweiz, den Begriff Ehepaar wohl nicht kennt? ist Deine Frau genau so dabei. So etwa 1.300.-- Sfr jeden Monat.! Genialer legaler Betrug. Jede Person, wird einzeln versichert. Auch Kinder.
im Prinzip Ewaldam 08.09.2022 | 14:23
gibt es diese Möglichkeit: Umziehen, auf dem Papier um Wohnsitz in Deutschland / Zweitwohnsitz in der Schweiz. Aber immer die 6 Monate beachten. Wenn Du an der Grenze wohnst, warum nicht. So bekommst Du die Krankenversicherung AOK mit deiner Frau u wirst auch in der Schweiz normal behandelt. Du kannst den Zahnarzt in Deutschland benützen. Du bekommst alle AOK Leistungen u mehr! Die DRV muss Dir den Zuschuss bezahlen. Du bezahlst ja nicht nur 600.-- Euro KV sonen real auch die 300.-- Euro Zuschuss zur KV. Verlust pro Person Monat etwa 900-1.000.-- Sfr. Verdammte legale Demokratie / Diktatur
Abschlägeam 08.09.2022 | 14:25
Hallo Ewald, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und dort pflichtversichert sind, kann ggfs. trotzdem ein Anspruch auf einen Zuschuss bestehen. Dies ausführlich hier zu beantworten wäre allerdings zu umfangreich, deshalb der Link zu der Anwendung des hierfür benötigten § 106 SGB VI https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Da aber verbindlich ohnehin darüber nur die zuständige DRV entscheidet, sollten Sie den Zuschuss beantragen und die entsprechenden Versicherungsunterlagen (auch Schweiz) beifügen. Ein Nachteil entsteht Ihnen hierdurch nicht, denn entweder wird der Zuschuss on top auf den Rentenbetrag geleistet oder es gibt eben keinen. Aber wenn Sie es nicht beantragen, gibt es auf jeden Fall keinen :-)
Hallo Abschlägeam 08.09.2022 | 15:15
nun haben Sie " ihre gesetzlicher Pflicht?" genüge getan. Wir Versicherte, sind nicht in der Lage dieses Gewirr zu lesen und im Ansatz zu verstehen. Wer in der DRV gibt dem Versicherten dazu verbindlich schriftlich ! Auskunft ? Hallo Ewald, mit jedem Brief u jeder Antwort, steigt Ihr Wissensstand. Sie werden irgend wann resignieren. Genau dies ist der Punkt, über die besondere Art der Demokratie in der wir leben. Nochmals, wer in der DRV gibt dem einzelnen Versicherten verbindliche schrifliche Antworten. Abschläge! Sie könnten es doch mal selbst hier versuchen!!
Wenn eng wird dann ist man ein Jammerlappenam 08.09.2022 | 16:09
und wird von "wohl" Mitarbeitern der DRV? beschimpft. Dröseln Sie doch das Problem " Ewald " hier mal auf, das wäre Ihre Aufgabe. Irgend wann wird dann Ewald gefragt werden, er soll den Nachweis bringen, dass er in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Da es gestzliche Krankenkassen, in der Schweiz nicht gibt, ist es legal möglich, dass die DRV die Zahlung verweigert. Es ist höflich, " dass ich dies legalen Betrug nenne ? " Ewald, schreiben Sie Got u die Welt an, Ihre Erkenntnis wird sein, dass Sie wohl Beiträge zahlen durften, aber die DRV Sie legal mit Gesetzen betrügt. Das sind Künstler in Berlin.!
Hallo Ewaldam 08.09.2022 | 16:20
versuche mal, dass dies System hier, Dein Problem aufdröselt. ============================================================= Frag nach einer direkten Anlaufstelle in DRV Berlin =================================================== Danke Ach noch so am Rande, auf Deine Schweizer Rente auch wenn Sie noch so gering oder hoch ist, kannst Du nicht verzichten. Die Schweizer AHV ist genau so gierig im Verhalten wie diese besonderen Berliner Genossen der DRV Bitte bleib am Ball! Danke
Hallo Abschlägeam 08.09.2022 | 17:44
nichts, aber auch gar nichts welches schriftlich der DRV Versicherte schriftlich bekommt ist verbindlich. Ich habe dies selbst erlebt, bei 2 persönlichen Beratungen mit der DRV. Noch heute, gibt es verbindliche Beratungsprotokolle bei der DRV nicht. Sie kneifen doch jetzt schon.! Dann nennen Sie doch, einen konkreten Ansprechpartner bei der DRV in Berlin. ! Es hat sich nichts, geändert in der verwalteten Demokratie .
Abschlägeam 08.09.2022 | 17:23
Zitat von Hallo Abschläge anzeigen
Wenn Sie es nicht verstehen, heißt es noch lange nicht, dass der Fragesteller 'Ewald' es auch nicht versteht. Und ich werde es hier noch nicht einmal 'versuchen', es weiter zu erklären, denn ich kenne mich im Schweizer Renten- und Krankenversicherungsrecht nicht aus. Zudem fehlen weitere Angaben in der Fragestellung und selbst wenn diese ergänzt werden würden, dann würde eine Beantwortung den Rahmen dieses Forums sprengen. Und dennoch immer noch keine verbindliche Antwort sein. Diese erhält 'Ewald' schriftlich (in Form eines Bescheides), wenn er zusammen mit seinem Rentenantrag einen Antrag auf Zuschuss zur privaten Krankenversicherung stellt und die notwendigen Verträge beifügt. Ggfs. kann/sollte er sich ansonsten an einen beide Sozialgesetzgebungen kennenden freien Rentenberater wenden, der evtl. noch weiter zu beachtende 'Fallstricke' kennt und diese dann gegen ein entsprechendes Honorar auch preisgibt. Noch - so scheint es - könnte er es noch vor Absendung seines Rentenantrages tun. Oder aber auch (damit eine Frist für die eigentliche Rentenantragstellung nicht versäumt wird) zumindest diesen Antrag schon einmal 'formlos' stellen (hängt davon ab, wann tatsächlich "ich werde demnächst Rente..." als Datum bedeutet, aber das wird er ja wissen).
Hallo Abschlägeam 08.09.2022 | 17:57
Kennen Sie den Begriff / Redlicher Kaufmann ? Redlich wäre, wenn ein Versicherte 40-50 Jahre Beiträge bezahlt hat, die DRV wenigstens den z.B. Durchschnitt des Krankenkassen Zuschusses bezahlt. Der Versicherte hat diese Leistung erworben. Die DRV handelt nach dem Gesetz ( an dem Sie mitarbeitet) redlich, für den Versicherten ist es unredlich. Er wird betrogen. Er kann im Gegensatz zu polnischen oder sonstigen Zuwanderern dehnen hier im Forum laufend empfohlen wird auf seine polnische Rente zu vezichten, dies nicht tun. Der deutsche Versicherte ist schlicht der Dumme im System der DRV.
Druideam 08.09.2022 | 18:42
Es ist rechtlich in Ordnung und damit basta.
Das war schon einmal das Argument der Täter, als ganz schlimme Sachen"rechtlich"in Or waren. Der Volksgerichtshof war auch rechtlich in Ordnung, trotzdem war es nichts als Unrecht. Und die Beamtenseelen tragen stets alles unreflektiert und ohne Hinterfragung brav mit und wenn es anders kommt, beruft sich das schmutzige Wasser auf Befehlsnotstand.
KSCam 08.09.2022 | 19:21
Zitat von Hallo Ewald anzeigen
Diese Aussage darf getrost bezweifelt werden. Was macht denn die AHV in der Schweiz wenn ein Bürger dort einfach keinen Rentenantrag stellt? Wenn er einfach seine CH Rente nicht will? Antwort: ohne Antrag gibts keine Rente. Das können Sie uns in Ihrer Verbohrtheit nun wirlich nicht einreden, dass die AHV Mitarbeiter einen in CH lebenden Menschen mit Waffengewalt zwingen würden den Antrag zu untersreiben..... Aber Sie haben ja Recht und wir unsere Ruhe.
W°lfgangam 08.09.2022 | 20:04
Ergänzend: lehnt die DRV den Beitragszuschuss ab, ist der nächste Weg, dagegen Rechtsmittel einzulegen ...aber - den Fragen/Statements des Beitragserstellers/bzw. dem Propheten Folgende entnehmend -, werden die dtsch. Gerichte wohl genauso 'korrupt' sein, wie bereits die DRV rechtslagengrundlos den Zuschuss ablehnen würde ;-) Nebenbei hat Ihnen @Abschläge schon die Handlungsanweisung/Rechtsauslegung zum Beitragszuschuss via Link mitgeteilt. "Frage 1.) Kann ich einen Antrag R0820 Zuschuss als Rentner zur Krankenversicherung stellen.?" Eine schlichte Antragstellung ("bitte=Antrag, meinen Bescheid in Regenbogenfarben erstellen") wird niemals abgelehnt, der Handelnde dafür sind Sie allein – Antrag sollte allerdings nicht Erwartungshaltung sein = das krieg’ ich dann auch/nur weil ICH es so will *g Gruß w.
Sorryam 08.09.2022 | 19:48
aufzuschieben
Offenbar haben Mitarbeiter der DRVam 08.09.2022 | 20:02
die Möglichkeit ? anhand der Mailadresse die Möglichkeit meines Standortes / oder meiner Fragen / zu erkennen, wer hier so "lieblich ?? " antwortet. Den diese Anwürfe gegen mich kommen spätestens nach meiner zweiten Antwort hier. Ist das legal ? dass die DRV sieht, wer Antwortet?
Bis zum 70 ten Lebensjahram 08.09.2022 | 19:47
kann man auf die Schweizer Rente verzichten. Danach kommt die Rente, ob man will oder nicht. Glauben Sie mir KSC, so ist es real. Ich habe dies, mit biegen u brechen versucht. Ja ich lebe in der Schweiz, ja ich hatte eine sehr lange Versicherungszeit in Deutschland und mir ging es wie jedem der Deutschland verlässt und vor dem Rentenalter der Schweiz eingereist ist, ich wurde zwangsversichert in der Schweizer AHV. Bis zu meinem 70. ten Lebensjahr, konnte ich die Schweizer Rente vermeiden. """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" Das ist die einzige Möglichkeit die Ewald hat, den Bezug der Schweizer Rente audschien. """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" Danach kommt die AHV Schweiz
Hall Ewaldam 08.09.2022 | 20:09
die einzige Möglichkeit ist, die Schweizer Rente aufzuschieben. Dies geht aber nur bis zum 70 Lebensjahr. Stelle Deinen Antrag auf Befreiung zur Krankenversicherungspflicht bei der KVG in Solothurn. So bist Du noch in der Krankenkasse in Deutschland versichert. Die Leistungen der Krankenversicherung sind wie in Deutschland. Die Abwicklung ohne Probleme. Du kannst sogar Bis zum Zahnarztz Dich in Deutschland behandeln lassen. Mit 70 Jahre ist dann jedoch Schluss. Das ist dann Ende der Aufschiebung Schweizer AHV Rente.
Hallo KSCam 08.09.2022 | 19:57
gibt es " ausser dem Begriff , der Gesetzgeber will dies so, eigentlich eine Begründung dafür, jemandem der zwischen 40 bis 50 deutsche! Versicherungsjahre hat, den Zuschuss zur Krankenversicherung zu verweigern ? Betrügt der Versicherte dadurch die DRV oder die Versicherten? Gibt es Gründe ?
Achtung!am 08.09.2022 | 20:31
Ich wäre sehr vorsichtig den „Ratschlägen“ des notorischen Schweizer Quenglers zu vertrauen. Von Objektivität kann man bei dieser Person sicher nicht ausgehen, die sich in einem offenem Forum anonym über von ihr „gefühlte“ Ungerechtigkeiten beschwert, aber offensichtlich in der Realität keinen Erfolg dabei hatte, gegen die korrekte Rechtsauslegung des Rententrägers vorzugehen. Wie soll man so ein Verhalten bewerten? Peinlich, störrisch?
Hallo Wolfgangam 08.09.2022 | 20:37
auch wenn es so ist, er wird Prozessieren bis zum St. Nimmerleinstag. Massiv Geld in die Hand nehmen müssen und seinen verdienten!! Lebensabend mit Gesetzen verbringen. Dies bis zu seinem Tode. Es gab so glaube ich mich zu erinnern eine Klage einer Witwe bis zum nennt sich Bundesverwaltungsgericht in D. Wurde abgelehnt. Ich wollte nicht als Sauertopf enden. Er soll den Antrag zur Befreiung zur Krankenversicherungs Pflicht Schweiz / weil er seine Schweizer Rente aufgeschoben hat bei der KVG Schweiz stellen. Die wird, so habe ich dies erlebt auch genehmigt. Aber mit 70 ist er in der Schweiz fällig. Offenbar, bin ich noch immer negativ geladen. Sorry meine Allgemeinen Bemerkungen sind Allgemein betrachtet etwas bitter, für Mitarbeiter der DRV.
Mit 5 Jahren DRV Versicherungszeitam 08.09.2022 | 21:35
und einem Rentenalter von 66 Jahren, erhalte ich eine Deutsche Rente und den vollen Zuschuss zur Krankenversicherung von der DRV. Mit 40-50 Jahren voller Arbeitsleistung, ohne Arbeitslosenzeit erhalte ich den Zuschuss zur Krankenversicherung, wenn ich eine Kleinstrente aus der Schweiz erhalte nicht mehr. Wenn also aus Bongo Kalum 3 Jahre Arbeitslos ist und 2 Jahre Schulzeit angerechnet bekommt, in die Schweiz umzieht, erhält er, die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz und den vollen Zuschuss zur Krankenkasse aus Deutschland noch seine Kleinstrente von der DRV. Merke bei 40-50 Jahren DRV versichert und kleiner Rente in der Schweiz, wird dies einem Deutschen Versicherten verwehrt. Wolfgang, es war eine Deutsche Witwe, welche in der Schweiz mit Ihrem Mann lebte und Ihm am Totenbett versprach, den Prozess bis zum Bundesgericht voll durchzuziehe. Es ging genau um diesen Zuschuss. Sie hat den Prozess verloren. Gruss Ich bin froh, nicht Bongo Bongo zu sein, aber es ärgert mich schon etwas.
Hallo Abschlägeam 08.09.2022 | 22:14
ich bin nicht politisch, das Verhalten der DRV ist es. Wenn Bürger aus Deutschland, welche Zugereiste sind, hier im Forum Empfehlungen bekommen, auf Ihre Rente in Ihren alten Ländern zu verzichten, weil sonst die Deutsche Rente gekürzt wird, stimmt im System etwas nicht mehr, wenn Versicherte mit voller Versicherungszeit in Deutschland, der Zuschuss zur Krankenkasse verweigert wird. Dies nach Umzug innerhalb Europas. ! Wir haben diese Leistung 40-50 Jahre bezahlt.!
Hallo Abschlägeam 09.09.2022 | 03:56
Fakt ist, erhält jemand die Mindestrente von z.B. 75.-- Euro Monat und hat die erste Rente erhalten, bekommt er den vollen Betrag von z.B. 300.-- Euro Krankenkassenzuschuss Monat von der DRV bezahlt. Den gleichen Zuschuss bekmmt ein Rentner mit 40-50 Versicherungsjahren, welche er und sein Arbeitgeber bezahlt haben. Im Prinzip, bezahlt die Rentenkasse so indirekt Zuzahlungen an die Sozialkassen der Gemeinden u Städte. Nur, zieht der Rentner in die Schweiz, wird Ihm dies, über dieses legale Betrugssystem verweigert. Es ist typisch für Ihr Verhalten, dass Sie mir indirekt Lügen unterstellen, wohl um mich zu diskreditieren. Meine Glaubwürdigkeit zu untergraben. Geben Sie lieber Ewald eine Information, wie er an seinen Zuschuss zur Krankenversicherung kommt. Werfen Sie nicht nur mit Seiten von Paragraphen um sich. Werden Sie konkret ! Eine Klage, beim höchsten Gericht wird ein Rentner nie durchstehen, oder gar vor seinem Tod erleben. Genau, das ist die Masche, wo das System DRV Berlin wohl? setzt. Die denken im Traum nicht daran Ihre Pfründe aufzugeben. Sie verwalten, Renter nach Gutsherrenart
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