und einem Rentenalter von 66 Jahren, erhalte ich eine Deutsche Rente und den vollen Zuschuss zur Krankenversicherung von der DRV.
Mit 40-50 Jahren voller Arbeitsleistung, ohne Arbeitslosenzeit
erhalte ich den Zuschuss zur Krankenversicherung, wenn ich eine Kleinstrente aus der Schweiz erhalte nicht mehr.
Wenn also aus Bongo Kalum 3 Jahre Arbeitslos ist und 2 Jahre Schulzeit angerechnet bekommt, in die Schweiz umzieht, erhält
er, die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz und den vollen Zuschuss zur Krankenkasse aus Deutschland noch seine Kleinstrente von der DRV.
Merke bei 40-50 Jahren DRV versichert und kleiner Rente in der Schweiz, wird dies einem Deutschen Versicherten verwehrt.
Wolfgang, es war eine Deutsche Witwe, welche in der Schweiz mit Ihrem Mann lebte und Ihm am Totenbett versprach, den Prozess bis zum Bundesgericht voll durchzuziehe. Es ging genau um diesen Zuschuss. Sie hat den Prozess verloren.
Gruss
Ich bin froh, nicht Bongo Bongo zu sein, aber es ärgert mich schon etwas.