Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankenkassenzuschuss für KV im Ausland

von Leo31.01.2014 | 09:10
1842 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin Rentner, abgemeldet in Deutschland und lebe in Thailand. Die Rente wird mir somit brutto für netto ausgezahlt. Rentner in D zahlen KV-Beiträge wobei die Rentenversicherung einen Teil der Beiträge trägt. Frage: Ich habe in Thailand eine KV. Besteht die Möglichkeit, dass die Rentenversicherung mir auch diesen Zuschuss für meine KV im Ausland zahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Leo,

kurze Antwort: Nein.

Denn bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland wird dem Rentenberechtigten kein Zuschuss zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung gezahlt.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz. Ebenfalls Ausnahmen gibt es bei Aufenthalt in einem Staat, wenn das entsprechende Sozialversicherungsabkommen dazu Regelungen enthält.

Mit Thailand besteht aber derzeit kein Sozialversicherungsabkommen.

Weitere Voraussetzung für die Zahlung eines Zuschusse zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung ist außerdem, dass die Krankenversicherung bei einem Unternehmen besteht, das der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz unterliegt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

oder soam 31.01.2014 | 09:56
Wenn es eine Versicherung ist, deren Aufsicht deutschem Recht oder zumindest Gemeinschaftsrecht (EU/EWR) unterliegt: ja... ;-)
forceam 01.02.2014 | 07:39
Machen Sie bloß nicht den Fehler und versichern Sie sich beim Auslandsaufenthalt privat und erzählen das später der Krankenkasse bei Rückkehr nach Deutschland. Denn wenn Sie vor Auswanderung gesetzlich versichert waren, muß Sie dann ihre letzte GKV nicht mehr aufnehmen und sie sind gezwungen sich in Deutschland auch privat zu versichern. Das ruiniert Sie dann finanziell restlos ................ Also grundsätzlich gilt: "Ich war in meiner ganzen Zeit im Ausland NIE krankenversichert."
Leoam 01.02.2014 | 20:33
Danke trotzdem für den Hinweis. Aber das habe ich für mich jedenfalls schon geklärt. Meine bisherige ges. KV Barmer würde mich im Falle einer Rückkehr wieder aufnehmen, allerdings im Tarif eines freiwillig Versicherten. Das wäre aber auch ohne Auswanderung der Fall gewesen, da ich während meines Berufslebens zu lange privat versichert war. Danke Allen!
Dr. Alexander von Paleskeam 26.07.2014 | 20:24
...habe gegen die jetzige Regelung des § 111,II SGB VI Verfassungsbeschwerde eingelegt. Siehe hier http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/keine-krankenversicher… Gruss
Schäffleram 28.05.2016 | 11:50
Schäffleram 28.05.2016 | 11:50
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026