Guten Tag Leo,
kurze Antwort: Nein.
Denn bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland wird dem Rentenberechtigten kein Zuschuss zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung gezahlt.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz. Ebenfalls Ausnahmen gibt es bei Aufenthalt in einem Staat, wenn das entsprechende Sozialversicherungsabkommen dazu Regelungen enthält.
Mit Thailand besteht aber derzeit kein Sozialversicherungsabkommen.
Weitere Voraussetzung für die Zahlung eines Zuschusse zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung ist außerdem, dass die Krankenversicherung bei einem Unternehmen besteht, das der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz unterliegt.