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Krankenschein auch am Feiertagen?

von Marie Luise01.04.2012 | 13:02
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, bin bis Donnerstag krank geschrieben und müsste an Wochenenden und Feiertagen nicht arbeiten. muss man auch am Feiertag einen Krankenschein holen?

11 Antworten

KSCam 01.04.2012 | 13:08
Diese arbeitsrechtliche Frage sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder falls Sie Krankengeld bekommen auch mit der Krankenkasse klären. Die Rentenexperten werden sich da wohl raushalten, v.a. weil aus der Frage kein Bezug zur Rente zu erkennen ist. Gefühlsmäßig würde ich sagen, es ist alles OK, wenn Sie am Dienstag wieder arbeiten gehen - es wäre nach meinem Gefühl aber genauso OK, wenn Ihr Doc Sie einfach noch bis Ostermontag au schreibt.
Sannilooam 01.04.2012 | 18:09
Wichtig !!!! Sollten Sie im Krankengeldbezug stehen, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lückenlos sein, also auch Wochenenden, Feiertage etc.. Mir wurde im letzten Jahr das Krankengeld gestrichen und meine Familie rückwirkend zum 29.04.2011 (Letzter vom Arzt aufgeführter AU -Tag ) aus der Krankenkasse rausgeworfen (Schreiben am10.Mai erhalten),da für den 30.04. (Samstag) und 01.05.(Sonntag) keine AU vorlag. Die weiterführende AU ab 02.05. wurde nicht anerkannt, auch nicht dass mein Arzt des Vertrauens bis einschließlich 29.04. in Urlaub war (1 Woche). So führte uns der Weg zum Jobcenter, der dankenswerterweise , die bis zum 10.05. angefallenen Arztrechnungen übernahm und für uns die Krankenversicherung übernahm. Leider aber auch das Krankengeld für April als Einkommen berechnet hat, da es uns ja erst am 10.05. zugeflossen ist !!!!! Also , vorsicht, keine Fehltage in der AU haben, wenn mann im Krankengeldbezug steht .
Marie Luiseam 01.04.2012 | 16:13
glaube schon das es etwas mit der rentenversicherung zu tun hat ich bekomm nämlich übergangsgeld. und werde vorraussichtlich auch erst einmal nicht arbeiten können. :(
Zettam 01.04.2012 | 14:33
Wenn Feiertage und Wochenenden gewöhnlich arbeitsfrei sind, reicht eine AUB bis einschließlich Donnerstag. Allerdings könnte es einen schlechten Eindruck auf ihren Arbeitgeber machen, wenn Sie nach den Osterfeiertagen dann eine neue ERST-Bescheinigung vorlegen, falls Sie dann noch weiterhin AU sein sollten. Eine FOLGE-Bescheinigung darf Ihr Arzt dann nämlich nicht mehr ausstellen.
Geraldam 01.04.2012 | 16:16
Wenn Sie im Krankengeldbezug sind, muss die AU am Folgetag ausgestellt sein. Manche KK sagen sonst die AU ist unterbrochen. kann Probleme geben. Gehen Sie lieber zum Notdienst. Gruß
Kimam 01.04.2012 | 16:23
Bei Lohnfortzahlung in Ihrem Fall reicht einschl. Donnerstag. Sollten Sie Ostern etwas unternehmen wollen sind Sie auf der sicheren Seite.
DUDENam 01.04.2012 | 16:42
Hallo Solten sie nur von Montag bis Freitag Krankgeschrieben sein dann gibt es den Krankengeld Zahlschein auch nur von Montag bis Freitag, und plumps es gibt nur für 5 Tage Krankengeld es fehlen somit 2 siebtel Krankengeld. Also schön immer für 7 Tage Krankschreiben lassen. MERKE KRANKENGELD GIBT ES KALENDERTÄGLICH!!!!!!!!!!!! Und das ist nichts Arbeitsrechtliches sondern Versicherungsrecht, wie bei der DRVFritz
Krämersam 01.04.2012 | 19:05
Sie sollten hier schon mehr Infos liefern damit man ihnen auch helfen kann. Sie bekommen also aktuell Übergansgeld von der Rentenversicherung ? Machen Sie derzeit eine med. Reha oder eine Teilhabe am Arbeistleben ( z.b. Umschulung etc. ) ?
Marie Luiseam 01.04.2012 | 19:18
ich mache eine Teilhabe am Arbeistleben sozusagen eine umschulung und bekomm noch kein krankengeld. und an ? es war nur eine frage ich bin nicht am wochenende gesund
Krämersam 01.04.2012 | 19:54
" Übergangsgeld bei Krankheit Wenn Sie allein aus gesundheitlichen Gründen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr, aber voraussichtlich wieder in Anspruch nehmen können, wird Übergangsgeld bis zum Ende dieser Leistungen, längstens bis zu sechs Wochen weitergezahlt. " An ihrer Stelle und aufgrund der anstehenden Feiertage, würde ich bereits am Gründonnerstag ( dem letzten Tag ihrer jetzigen AU ) beim Arzt vorstellig werden und um eine weitere Krankschreibung zumindest bis Dienstag nach Ostern bitten. Das sollte kein Problem sein - wenn denn ihr Arzt Sie auch weiterhin als AU ansieht natürlich nur...
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