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Krankenversciherung

von Ursula Thomé13.01.2008 | 12:01
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4 Antworten

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Guten Tag, ich habe ab dem 01.01.2008 mich als Rentnerin gemeldet. Nun habe ich die Vorversicherungsberechnung v. d. Krankenkasse erhalten u. mir würden 133 Tage fehlen (das war ein Auslandsaufenthalt). Das heißt ich bin nun nicht versichert in einer deutschen Krankenkasse u. freiwillig, da ich schon seit 1971 gesetzlich versichert bin, nimmt mich keine Versicherung, auch viel zu teuer. Was ist hier zu machen. Soll ich klagen vor dem Sozialgericht, von der Rente zurücktreten, was tun??? MfG U.Thomé

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist den Ausführungen von Amade nichts mehr hinzuzufügen. Vielen Dank. Auch die Dringlichkeit ist durchaus gegeben. Bitte sprechen Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse und dann bei dem Rentenversicherungsträger vor (Zum Beispiel wegen Beitragszuschuss oder ggf. Antragsrücknahme). Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Ihnen fehlen also noch 133 Tage für die Vorversicherungsbelegung für die sogenannte "Kranken- und Pflegepflichtversicherung der Rentner" (KVdR). In der Tat wäre ein Gespräch mit der Krankenkasse interessant, wann denn nun die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KVdR erfüllt werden könnten. Dann wäre ein Rücktritt von der Rente durchaus überlegenswert (soweit dadurch andere Sozialleistungsträger nicht belastet werden).

3 Antworten

Amadéam 13.01.2008 | 15:19
Wenn Sie bisher Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse waren, lassen Sie UNVERZÜGLICH prüfen, inwieweit Sie freiwilliges Mitglied in Ihrer bisherigen Krankenkasse werden können. Stellen Sie am Besten sofort einen entsprechenden Antrag. Was Sie hingegen nicht erfüllen zu scheinen, sind die Vorraussetzungen für die PFLICHTmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner. In welchem Ausland waren Sie denn krankenversichert? Lassen Sie von Ihrer Krankenkasse prüfen, ob diese Zeiten nicht ggf. doch anzurechnen sind.
Amadéam 13.01.2008 | 15:27
... siehe: http://abc-der-krankenkassen.de/freiwillig.htm Im Falle der freiwilligen Mitgliedschaft haben gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger - auf Antrag - Anspruch auf Gewährung eines Beitragszuschusses. Haben Sie einen solchen Antrag gestellt?
Amadéam 13.01.2008 | 15:46
Ein Eckpunkt der Gesundheitsreform 2007 ist, dass niemand in der Republik mehr ohne KV-Schutz sein soll. http://www.die-gesundheitsreform.de/gesetze_meilensteine/gesetze… Marschieren Sie SOFORT zu Ihrer bisherigen Krankenkasse und veranlassen das weitere. Sozialleistungen sind GRUNDSÄTZLICH zu beantragen und werden nicht auf Zuwarten hin gewährt. Fragen Sie zusätzlich bei der nachfolgenden Stelle nach, ob Ihre ausländischen Zeiten nicht doch bei der KVdR angerechnet werden können http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Verbindungsstellen/Verbind…
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