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Experten-Antwort

Krankenversichert als Rentenantragsteller

von Klaus S22.09.2010 | 13:40
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6 Antworten

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Hallo Meine Krankenversicherung hat mich heute darüber informiert, das ich jetzt als Rentenantragsteller versichert bin. Was bedeutet das für mich ? Ich gehe mal davon aus, das sich nichts ändert. Oder kann man in etwa sagen wie weit der Antrag in Bearbeitung ist,oder kann ich daraus überhaupt nicht schließen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen KV ergeben, klären sie am besten mit Ihrer Krankenkasse. Soweit dies in diesem Forum jedoch bereits vorweg genommen werden kann, ergeben sich jedoch keine anderen, als dass Ihre Krankenkasse sie sozusagen unter dieser besonderen Kategorie führt.

Eine Aussage über den Stand der Bearbeitung Ihres Rentenantrages ist jedoch nicht herzuleiten, da Sie bei der Krankenkasse bereits ab dem Tag der Rentenantragstellung Mitglied der Krankenversicherung der Rentner sind, da die Kasse bei der Prüfung, ob Sie bei einem etwaigen Rentenbezug weiterhin versicherungspflichtig sein werden, auf das Rentenantragsdatum abzustellen hat.

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5 Antworten

Klemensam 22.09.2010 | 20:58
Da ändert sich für Sie im Prinzip gar nichts. Nur bekommen Sie dann - als Mitglied in der KVDR - , eine neue Krankenversciherungskarte von ihrer Krankenkasse mit dem Status 5 ( Rentner ) , statt 1 für versicherungspflichtiger Arbeitnehmer... http://de.wikipedia.org/wiki/Versichertenstatus
W*lfgangam 22.09.2010 | 22:10
Hallo Klaus, > das ich jetzt steht da 'jetzt' oder ab Rentenbeginn ? Wäre ein kleiner Unterschied, da die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) so lange zurücktritt, wie noch eine Vorrangversicherung besteht. Meist versicherungspflichtige Beschäftigung bis zur Rente, auch eine kostenfreie Familienversicherung löst noch keine Betragspflicht aus. Es gibt aber auch die KVdR, die unmittelbar zu wenigstens dem Mindestbeitrag ab Rentenantragstellung führen kann für Kranken- (und Pflegeversicherung) von rd. 140 EUR/mtl. Daher, noch mal genau lesen und ggf. bei der Krankenkasse nachfragen, wenn Unklarheiten bestehen. Gruß w.
Top, die Wette giltam 23.09.2010 | 10:46
"Köstlich, Realsatire pur!" Als Familiennamen einen Doppelnamen, nicht wahr, Maria Theresia. Ich würde sofort 100.000 Euro darauf wetten. Würde 100 %ig passen!!!!!!
Maria-Theresiaam 22.09.2010 | 22:52
Köstlich, Realsatire pur!
Maria-Theresiaam 23.09.2010 | 21:25
Das wird teuer! Gern gebe ich Ihnen meine Kontonummer zur Überweisung der 100 000 €. Aber mal im Ernst? Ich kann Ihre Meinungsäußerung überhaupt nicht nachvollziehen. Helfen Sie mir doch mal auf die Sprünge.
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