Welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen KV ergeben, klären sie am besten mit Ihrer Krankenkasse. Soweit dies in diesem Forum jedoch bereits vorweg genommen werden kann, ergeben sich jedoch keine anderen, als dass Ihre Krankenkasse sie sozusagen unter dieser besonderen Kategorie führt.
Eine Aussage über den Stand der Bearbeitung Ihres Rentenantrages ist jedoch nicht herzuleiten, da Sie bei der Krankenkasse bereits ab dem Tag der Rentenantragstellung Mitglied der Krankenversicherung der Rentner sind, da die Kasse bei der Prüfung, ob Sie bei einem etwaigen Rentenbezug weiterhin versicherungspflichtig sein werden, auf das Rentenantragsdatum abzustellen hat.