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Krankenversicherung

von gast27.03.2009 | 13:00
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12 Antworten

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bin zeit 2007 nicht mehr krankenversichert, wollte mich jetzt wieder versichern, da wurde mir mitgeteilt, das ich von den fast 2 Jahren, die Beiträge zu zahlen habe, ich bin aber gar nicht in finanziellen Lage, dieses zu bewerkstelligen. Meine Frage, was kann ich tun, ich möchte mich ja versichern.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo gast,

bitte klären Sie diese Frage direkt mit Ihrer Krankenkasse bzw. einem Krankenversicherungsunternehmen.

11 Antworten

Jimmyam 27.03.2009 | 13:06
Die freiwillige Krankenversicherung beginnt grundsätzlich mit dem Folgetag nach dem Ausscheiden. Ich nehme daher an, dass Sie 2007 freiwillig versichert waren. Klären Sie doch mit Ihrer Kasse, ob nicht eine Versicherungspflicht für Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V in Frage kommt. Diese Regelung gibt es seit Aril 2007. Vielleicht ergibt sich durch die Begründung der Versicherungspflicht ja ein für Sie günstigerer Beginn und Sie müssen keine Beiträge nachzahlen.
Falsches Forumam 27.03.2009 | 13:21
Und wie lautet Ihre Frage zur gesetzlichen RENTENversicherung?
-am 27.03.2009 | 15:17
Ja, aus der Zahlungsverpflichtung kommen Sie nicht raus. Aber haben Sie schon konkret um Ratenzahlung gebeten?
gastam 27.03.2009 | 15:07
habe ich schon und die sagten mir, das ich bezahlen müsse, aber mit welchem Geld, da fragt der Gesetzgeber nicht danach... ich wußte es wirklich nicht, das man nach Ausscheidung aus der Familienversicherung, verpflichtet ist krankenversichert zu sein (was ich nie hät bezahlen können
-am 27.03.2009 | 13:58
Wer nicht krankenversichert ist, wird rückwirkend zum 01.04.2007 pflichtversichert. Die Beiträge berechnen sich wie bei freiwillig Krankenversicherten. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über eine Ratenzahlungsvereinbarung!
gastam 27.03.2009 | 15:25
nein, habe ich noch nicht, da ich selbst einen sehr niedrigen Betrag nicht zahlen kann, mir stehen im Monat 900 Euro für mich und meinen beiden Kindern zur Verfügung
-am 27.03.2009 | 15:38
Dann sollten Sie sich früher oder später auf die Zwangsvollstreckung einstellen... so hart wie es ist
gastam 27.03.2009 | 16:04
dachte ich mir schon, aber ich habe nichts..so einfach ist das
gastam 27.03.2009 | 16:47
was mir gerade noch eingefallen ist, ich hatte im Januar 2008 die Krankenkasse angerufen und gefragt, ob ich noch versichert bin, was diese bejahten... da auch meine adresse sich damals geändert hatte, wurde mir sogar eine neue Krankenkarte zugeschickt
TTippam 27.03.2009 | 19:25
vielleicht wissen die mehr: http://www.krankenkassenforum.de/
Chrisam 27.03.2009 | 23:07
Aus der rückwirkenden Zahlungsverpflichtung kommen Sie nicht heraus. Was soll so ein Telefonat aus Jan. 08 denn nun beweisen bzw. bringen? Die Krankenkasse wird sie nun rückwirkend einstufen. Solange Sie die Beiträge nicht ausgeglichen haben, haben Sie auch nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch, d.h. die Krankenkasse zahlt nur in Notfällen. Weiteres sollten Sie aber direkt mir der Krankenkasse klären.
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