Hallo Peter B.,
ich kann Ihnen eine Auskunft unter Vorbehalt geben.
Eine Familienversicherung kennt nur die gesetzliche Pflichtkrankenversicherung.
Zur Frage,inwieweit bei einer privaten Krankenversicherung Familienmitglieder mitversichert werden können,
wäre es wirklich sinnvoller, sich an die Krankenkasse zu wenden.