Hallo Anton Schneider-Daum,
den Ausführungen von W*lfgang schliessen wir uns an.
Hallo Anton Schneider-Daum,
im Vordruck R 100 ist unter Ziffer 12.1 die letzte deutsche gesetzliche Krankenkasse anzugeben, bei der Sie versichert waren.
Der Vordruck R 810 ist bei Rentenantragstellung immer auszufüllen.
Nein, der R0810 muss da zwingend hin/an die letzte KK in D.
Hängt damit zusammen, dass, falls Sie Ihren dauernden Aufenthalt wieder in D begründen sollten, die hiesige/letzte Krankenkasse für Sie zuständig sein könnte - daher der R0810 an diese Kasse. Und auch, dass die Rentenversicherung hier Bescheid weiß, ob von Ihrer Rente KV/PV abzuziehen ist, oder Brutto = Netto Rente ausgezahlt wird, oder sogar ein KV-Zuschuss auf die Rente draufkommt.
Gruß
w.
hallo Wolfgang
will sagen, dass unter:
12.1 Bei welcher gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die "Meldung zur Krankenversicherung der Rentner"?
die "letzte" deutsche Krankenkasse eingetragen wird?
und ist dann das Formular R0810 obligatorisch?
grüße
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