Hallo ds,
wir können Wolfgang und KSC zustimmen.
Die Meldung zur KVdR muss erfolgen, da die Krankenkasse prüfen muss, ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen oder nicht.
Auch wenn Sie nicht der KVdR unterliegen, muss die Krankenkasse die Entscheidung hierüber treffen und diese dem Rentenversicherungsträger mitteilen.
Bezüglich der Anpassung Ihrer Beitragshöhe wäre es sinnvoll, wenn Sie sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Dort können Sie die weitere Vorgehensweise erfragen.