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Experten-Antwort

Krankenversicherung ab Rentenbeginn

von Doris16.02.2024 | 19:02
317 Ansichten
11 Antworten

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Hallo Habe bis zum 57 Lebensjahr 31.05.20 (37 Erwerbsjahre) gearbeitet und war in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Danach habe ich nicht mehr gearbeitet und mich in einer privaten Krankenversicherung versichert, in der auch mein Mann ist. Anfang Februar habe ich einen Rentenantrag gestellt. Jetzt will die gesetzliche Krankenversicherung wissen ob mein Mann privat versichert ist und wie ich in den letzten 5 Jahren vorm Rentenantrag versichert war. Wofür ist das wichtig? Eigentlich erfülle ich doch die Vorversicherungszeit aufgrund mein Zeit aus der Erwerbstätigkeit und meinen 3 Kindern.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Krankenversicherung der Rentner wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, 

einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt hat.

Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses

Zeitraumes eine Mitgliedschaft bestanden hat.

Auf die erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind ... eine Zeit von drei Jahren angerechnet.

(seit 01.08.2017)

Hiernach prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist. 

 

 

    

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10 Antworten

Dorisam 16.02.2024 | 19:04
Sorry sollte "bis zum 57 Lebensjahr 31.05.2017" dastehen
.am 16.02.2024 | 19:09
Warum fragen Sie nicht Ihre gesetzliche Krankenversicherung nach dem Grund der Anfrage?
Dorisam 16.02.2024 | 19:26
Das habe ich. Es hätte etwas mit der Versicherunspflichtigkeit nach Vollendung des 55 Lebensjahr zu tun. Damit kann ich nicht viel anfangen
Datzuam 16.02.2024 | 19:52
War 55 nicht das magische Alter, mit dem man nicht mehr in die Gesetzliche kommt?
KKam 16.02.2024 | 19:56
Das ist eine Frage, die Sie mit der Krankenkasse klären müssen. Es ist kein Thema für die Rentenversicherung!
Au weiaam 16.02.2024 | 20:13
Dann werden Sie wohl nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkommen. Einmal privat - immer privat, vor allem wenn über 55.
Ultraam 19.02.2024 | 08:04
Nö! Die Vorversicherungszeit erfüllen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte des Zeitraums zwischen Beginn Ihres Arbeitslebens und dem Rentenantrag mindestens zu 90% in der gesetzlichen KV Mitglied oder familienversichert waren. Das prüft die Krankenkasse bei Rentenantragstellung.
Dorisam 28.02.2024 | 13:39
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Laut gesetzlicher Krankenversicherung habe ich die Vorversicherungszeit erfüllt! Kann trotzdem nicht gesetzlich versichern werden da ich: 1. das 55. Lebensjahr vollendet habe und 2. mit der Rente versicherungspflichtig werde und 3. die letzten fünf Jahre vor der Versicherpflicht, die jetzt eiintritt, wie mein Mann privat versichert bin. Da nützt einem auch nichts wenn man die Vorversicherungszeit locker erfüllt.
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