Für die Entscheidung über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sowie über die Versicherungspflicht beziehungsweise Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet alleine die gesetzliche Krankenkasse bei der Sie versichert sind. Die Deutsche Rentenversicherung führt die Entscheidung z.B. bei der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nur aus. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse.