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Experten-Antwort

Krankenversicherung bei EMR-Antrag

von marpelchen15.03.2012 | 17:46
1545 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgendes Problem. Nach einem Unfall in 2009 habe ich 78 Wochen Verletztengeld bezogen, welches nach der Zeit eingestellt wurde. Anschließend habe ich ALG I nach § 125 beantragt. Dieses wurde bewilligt und der Jahreszeitraum, für den Anspruch besteht ist nun bald vorbei. Vergangenes Jahr habe ich einen EMR-Antrag gestellt über den bisher nicht enschieden wurde. Nun bin ich zwar über die KVdR krankenversichert, muss aber bis zur Rentenfeststellung die Beiträge hierzu selbst zahlen. Ich hoffe, das war bis hierher korrekt. Nun hätte ich gern gewusst, woraus sich die Beiträge berechnen, wenn ich selbst derzeit überhaupt kein Einkommen habe (keine Einkünfte laut der Abfragen im Formular). Die KK meint nun, dass das Einkommen meines Mannes für die Berechnung mit heran gezogen wird. Davon finde ich im Formular nichts und wäre das rechtens? Mein Mann und unsere Tochter sind privat versichert, ich bisher gesetzlich und das möchte ich auch weiter so. Wäre riesig nett, wenn sich hier jemand auskennen und mir Tipps geben könnte. Besten Dank schon jetzt marpelchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen, als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung, hierzu keine Tipps geben kann.

Vielleicht kann man Ihnen hier helfen:

http://www.krankenkassenforum.de/

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Hirniam 15.03.2012 | 18:22
Meinen Sie die Zeit nach dem ALG I? Und haben Sie wirklich bei FREIWILLIGER Krankenversicherung geguckt? Denn für die wird das Einkommen des Ehepartners mit herangezogen. Fragen am besten im Krankenkassenforum. Da schreiben auch Kassenmitarbeiter. In eine private Versicherung kommen Sie mit gravierenden Vorerkrankungen ohnehin nicht mehr, selbst wenn Sie wolten.
Sozialröchler?am 15.03.2012 | 18:33
marpelchenam 15.03.2012 | 18:55
Hallo Hirni, ja, die Zeit zwischen dem Ende von Alg I und der Entscheidung zum Rentenantrag (so er positiv ausfällt). Hallo Sozialröchler. beste Dank für die beiden Links, werde mich dort gleich umsehen. Grüße marpelchen
Deutsche Rentenversicherung
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