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Experten-Antwort

Krankenversicherung der Rentner

von Christian Sebald19.07.2017 | 17:58
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4 Antworten

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Hallo, ich habe folgende Frage: Wenn man eine normale Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und zudem in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert war, dann wird man in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen und erhält einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Muss besagte Altersrente eine bestimmte Mindesthöhe aufweisen, damit man in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen wird. Oder ist bereits eine Kleinstbetragsrente von beispielsweise 50 Euro hierfür ausreichend? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Freundliche Grüße C. Sebald

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo!

Auf die Höhe der Rente kommt es nicht an. Wenn Sie die sog. 9/10-Deckung erfüllen und pflichtversichert sind (in der Krankenversicherung der Rentner), wäre Ihre Rente beitragspflichtig, sodass Beiträge an die Krankenkasse abzuführen sind. Der Rentenversicherungsträger zahlt auch einen Beitragsanteil (es handelt sich hierbei aber von der Bezeichnung nicht um einen Zuschuss - dieses nur zur Klarstellung, weil ein Zuschuss nur dann gezahlt wird, wenn Sie nicht versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner werden).

Im Übrigen verweise ich auf die vorstehenden Ausführungen.

MfG

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo!

Auf die Höhe der Rente kommt es nicht an. Wenn Sie die sog. 9/10-Deckung erfüllen und pflichtversichert sind (in der Krankenversicherung der Rentner), wäre Ihre Rente beitragspflichtig, sodass Beiträge an die Krankenkasse abzuführen sind. Der Rentenversicherungsträger zahlt auch einen Beitragsanteil (es handelt sich hierbei aber von der Bezeichnung nicht um einen Zuschuss - dieses nur zur Klarstellung, weil ein Zuschuss nur dann gezahlt wird, wenn Sie nicht versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner werden).

Im Übrigen verweise ich auf die vorstehenden Ausführungen.

MfG

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2 Antworten

Fortitude oneam 19.07.2017 | 18:26
Hallo Christian Seebald, bitte schauen Sie mal hier "Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung" http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Vielleicht hilft Ihnen das weiter. Mfg
W*lfgangam 19.07.2017 | 19:00
Hallo Christan Sebald, die Höhe der Rente spielt bei der KVdR keine Rolle ...kleine Rente, kleine Beiträge. Könnte die jahrzehntelang famlienversicherte Ehefrau sein, die gerade so die Wartezeit von 5 Jahren erreicht hat oder selbst der Dauerarbeitslose, der kaum Rentenwerte zusammen gebracht hat, dafür aber wenigstens die 9/10-Abdeckung in der letzten Hälfte erreicht hat. Die KVdR ist allerdings nachrangig, solange eine andere Vorrangversicherung greift. Beitragspflicht aus der Rente besteht trotzdem. Zur Übersicht empfehle ich einen Blick auf den 'simple' gestrickten: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html sowie auf die Beitragspflichten: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR… Gruß w.
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