Hallo!
Auf die Höhe der Rente kommt es nicht an. Wenn Sie die sog. 9/10-Deckung erfüllen und pflichtversichert sind (in der Krankenversicherung der Rentner), wäre Ihre Rente beitragspflichtig, sodass Beiträge an die Krankenkasse abzuführen sind. Der Rentenversicherungsträger zahlt auch einen Beitragsanteil (es handelt sich hierbei aber von der Bezeichnung nicht um einen Zuschuss - dieses nur zur Klarstellung, weil ein Zuschuss nur dann gezahlt wird, wenn Sie nicht versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner werden).
Im Übrigen verweise ich auf die vorstehenden Ausführungen.
MfG