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Krankenversicherung der Rentner

von Inge21.01.2008 | 18:00
1170 Ansichten
3 Antworten
Hallo Ende Dezember habe ich meine Rente beantragt. Dabei war der Vordruck R 610 "Meldung zur Karankenversicherung der Rentner", den ich an meine zuständige Krankenkasse (DAK) geschickt habe, um die Voraussetzungen für eine Versicherung in der Krankenversicherun zu prüfen. Nun meine Fragen: -was hat es damit auf sich ? - ist es möglich, daß ich als Rentner nicht versichert werde ? - oder kann ich nicht in eine Privatversicherung gehen? - was sind die Voraussetzungen? Ich danke für eine Anwort Inge

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.01.2008 | 08:46

Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner tritt nur dann ein, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Versicherungslebens zu neun Zehnteln (genannt Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen sind. Berücksichtigt werden sowohl Zeiten der Pflichtversicherung (zum Beispiel als Beschäftigter) als auch Zeiträume einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die Prüfung einer etwaigen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner obliegt ausschließlich dem Krankenversicherungsträger. Sollten Sie nicht ununterbrochen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. in Ihrem Versicherungsleben bereits Mitglied eines privaten Krankenversicherungs-unternehmens gewesen sein, könnten die Voraussetzungen für die Krankenversicherungspflicht in der Rentner nicht erfüllt sein. In diesem Falle wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und lassen sich beraten, ob eine freiwillige oder private Krankenversicherung in Betracht kommt. Sofern Sie nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein sollten, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger umgehend einen Beitragszuschuss beantragen.

2 Antworten

Rentenüberprüferam 21.01.2008 | 23:18
Nach meiner Kenntnis prüft die Krankenkasse, ob in der zweiten Hälfte des Berufslebens mindestens für 9/10 der Zeit Krankenversicherungspflicht bestanden hat. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, muss man selbst für die Krankenversicherung sorgen. Vom Rentenversicherungsträger wird dann die Rente Brutto gleich Netto gezahlt. Dazu die Hälfte des Beitragssatzes Ihrer Krankenkasse zusätlich zur Rente. Sie müssten dann den gesamten Beitragssatz an die KK überweisen. Würde so entschieden, müssten Sie dies bei der DRV beantragen, wenn Sie nicht bereits auf dem Formblatt schon vorsorglich ein Häkchen angebracht haben.
Ingeam 22.01.2008 | 19:59
Hallo... ..danke für die Ratschläge bzw. Antworten. Das ist ja alles sehr verworren, aber es wird schon werden, da ich eh die Absicht habe in eine private Krankenkasse einzutreten. Habe schon seit einigen Jahren eine sogenannte Anwartschaft laufen. Nochmals vielen Dank Inge
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