Das Datum 01.01.1982 dient dazu, aufgrund der Angaben des Rentenantragstellers dessen Krankenversicherungsverhältnis zu berechnen.
Dabei wird anhand einer 9/10 Anrechnung überprüft, ob gegebenenfalls eine Pflichtversicherung in der
Krankenversicherung der Rentner vorliegt.
Das Datum war in früheren Anträgen der 01.01.1973 und wurde auf den 01.01.1982 aktualisiert , da dieser Zeitraum auch bei Altersrentnern für die Berechnung ausreicht.