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Experten-Antwort

Krankenversicherung der Rentner: Automatischer Wechsel von freiwill. zu Pflichtversicherung / Zuschuss ja oder nein / Höhe der Beiträge ab Antragstellung

von Andy07.01.2024 | 16:06
410 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich werde in diesem Jahr eine Altersrente beantragen. Ich bin seit 1991 ununterbrochen in einer gesetzlichen Krankenklasse versichert. Bis 2016 als pflichtversicherter Angestellter, seit 2017 als freiwillig versicherter Hausmann. Frage 1: Bin ich ab dem Tag der Rentenantragstellung nicht mehr freiwillig, sondern "automatisch" pflichtversichert bei meiner gesetzlichen Krankenkasse? Frage 2: Im Rentenantragsformular kann man einen Zuschuss zu den Aufwendungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzl. Krankenversicherung beantragen. Sehe ich dass richtig: Wenn ich ab Rentenantragsabgabe in der KVDR pflichtversichert bin, kann ich diesen Zuschuss nicht beantragen? Frage 3: „Ab Rentenantragsstellung pflichtversichert“ heißt ja sicher nicht, dass ich ab diesem Termin „nur noch“ die recht niedrigen Beiträge zahle, die sich aus meiner zukünftigen Rente berechnen. Oder doch? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.01.2024 | 12:14

Hallo Andy,

so wie Sie Ihren Fall schildern, kann man davon ausgehen, dass alle Ihre Fragen mit ja zu beantworten sind. Die Entscheidung über die Krankenversicherung der Rentner trifft allerdings die Krankenkasse, wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden und setzt diese nur um. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

 

4 Antworten

KKam 07.01.2024 | 17:13
1) Ja 2) Ja 3) Ja Rest beantwortet die Krankenkasse, nicht die RV.
2am 07.01.2024 | 18:36
2.: Beantragen schon, bekommen eher nicht.
Hallo.am 07.01.2024 | 19:52
Hallo. Hol Dir das Merkblatt R0815. Da werden Deine Fragen zur KVdR beantwortet. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Andyam 10.01.2024 | 14:48
Experte/in schrieb

Hallo Andy,

so wie Sie Ihren Fall schildern, kann man davon ausgehen, dass alle Ihre Fragen mit ja zu beantworten sind. Die Entscheidung über die Krankenversicherung der Rentner trifft allerdings die Krankenkasse, wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden und setzt diese nur um. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

 

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ein kurze Rückfrage habe ich noch. Da ich mir nicht hundertprozentig sicher bin, ob ich von meiner Krankversicherung als Pflichtversicherter oder freiwillig gesetzlich Versicherter eingestuft werde erwäge ich, sicherheitshalber im Rentenantrag den Beitragszuschuss mit zu beantragen. Wenn mich meine Krankenkasse dann als pflichtversichert einstuft, wird dieser Zuschuss dann einfach von der DRV nicht gewährt (d.h. der Antrag wird abgelehnt). Und wenn ich wider Erwarten als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter eingestuft werde, muss ich den Zuschuss dann nicht mehr nachträglich beantragen. Sehe ich das richtig? Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort. (Dieses Portal ist übrigens äußerst hilfreich für uns Rentenlaien).
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